Mit dem Medizinproduktegesetz und der Medizinprodukte-Betreiberverordnung stellt der Gesetzgeber klare Richtlinien auf, was das Errichten, Betreiben, Anwenden und Instandhalten von Medizinprodukten angeht. Dies betrifft vor allem den Bereich der Einweisung in Gerätschaften. Am Klinikum der Johannes Gutenberg-Universität Mainz setzt man nun auf eine EDV-gestützte Lösung.
Das Manko des schriftlichen Gerätepasses
"Bis vor kurzem wurde das komplette Einweisungsmanagement hier im Klinikum auf den…