Der Rechtsstreit um die Veröffentlichungen der Ergebnisse von Qualitätsprüfungen einzelner ambulanter Pflegedienste ist voll im Gang. Die bisherigen Entscheidungen der einzelnen Sozialgerichte fallen sehr unterschiedlich aus und lassen eine bestimmte Zielrichtung kaum erkennen.
Veröffentlichung wurde aufgrund grober Fehler untersagt
Nach der Entscheidung des Sächsischen Landessozialgerichts (LSG) (Beschluss vom 24.02.2010, Az. L 1 P 1/10 B ER) hat sich das LSG Berlin-Brandenburg mit seinem…