Eine informationstechnischen Vernetzung von medizintechnischen Geräten in Krankenhäusern und Arztpraxen spielt eine immer größere Rolle. Software als Medizinprodukt stellt damit deutlich höhere Anforderungen an die Informationstechnik. Wann liegt ein Medizinprodukt vor? Was für Pflichten ergeben sich daraus? Wie sieht es mit der Haftung aus?
Durch das „Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften“ vom 29. Juli 2009 wird Software in § 3 Nr. 1 MPG als eigenständiges Medizinprodukt…