• 01.10.2013
  • Management
Rechtsrat

Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen: Was ist zu beachten?

Die Schwester Der Pfleger

Ausgabe 10/2013

    Häufig wird behauptet, Pflegekräfte stünden „mit einem Bein im Gefängnis". Diese Einschätzung ist in aller Regel Panikmache. Allerdings: Bei Unterbringungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen wird ein sehr sensibler Bereich betreten. Da können durchaus einmal strafrechtliche Konsequenzen drohen. So beispielsweise in einem Fall aus der Praxis, der sich im Februar 2011 zutrug: An sich wusste die Pflegedienstleitung von dem problematischen Zustand eines Pflegebedürftigen. Er verhielt sich…

*

Autor

Weitere Artikel dieser Ausgabe

WEITERE FACHARTIKEL AUS DEN KATEGORIEN