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Einführung der PPR 2.0

Ein Meilenstein für die Pflegeprofession

Jana Luntz ist Pflegedirektorin am Universitätsklinikum Dresden und Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats.

Die Personalbedarfsbemessungsverordnung (PPBV) tritt in der stationären Krankenhauspflege am 1. Juli in Kraft – das ist für die Pflegeprofession ein Meilenstein, auf den der Deutsche Pflegerat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft Verdi lange hingewirkt hat.

Die Erstmeldung der an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) zu übermittelnden Daten ist erstmalig für den Zeitraum des dritten und vierten Quartals 2024 bis zum 31. Januar 2025 zu melden.

Erfahrungswerte durch Teilnahme an Erprobungsphasen

Am Universitätsklinikum Dresden haben wir uns früh auf den Weg gemacht, das neue Verfahren zur Pflegepersonalbemessung umzusetzen. Bereits 2019 und zuletzt 2024 haben wir als Pflegedirektion an den bundesweiten Erprobungsphasen der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 mit ausgewählten Bereichen teilgenommen, sodass eine Umsetzung mit diesen Erfahrungswerten sehr gut gelingen wird. Nach den aktuellen Projektplanungen steht die Umsetzung bereits für Anfang August an.

Auf tariflicher Ebene haben wir parallel zu den Entwicklungen auf Bundesebene rund um die PPR 2.0 bereits im vergangenen Jahr die Bedürfnisse des Pflegepersonals am Haus berücksichtigt. Für diverse somatische Stationen wurden zum 1. Juli 2023 Regelungen zur Vermeidung von Überlastungssituation vereinbart. In den entsprechenden Geltungsbereich fallen insbesondere Stationen aus den chirurgischen Fächern und der Inneren Medizin. Die Sollvorgaben zur Vermeidung von Überlastungen orientierten sich für diese Bereiche 2023 noch an dem von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschem Pflegerat und der Gewerkschaft Verdi an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelten Gesetzentwurf zur Einführung der PPR 2.0.

Zeitgutschrift für Beschäftigte in definierten Belastungsbereichen

Im Rahmen der Verhandlungen zum Tarifabschluss 2024/2025 war bereits absehbar, dass eine gesetzliche Regelung zur PPR 2.0 vom Gesetzgeber zeitnah erlassen wird. Um hierauf flexibel in der Umsetzung in Bezug auf die Bestimmungen zur Entlastung des Pflegepersonals reagieren zu können, haben wir uns gemeinsam für eine bis zum 31. Dezember 2024 befristete Übergangslösung entschieden. In diesem Zeitraum erhalten die Beschäftigten, die in den definierten Belastungsbereichen arbeiten, eine monatliche pauschale Zeitgutschrift.

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