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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

DBfK: "Nachgebessertes Gesetz ist Erfolg unserer Arbeit"

Der DBfK hat Nachbesserungen am Krankenhauspflegeentlastungsgesetz begrüßt, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll.

Nach Informationen des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) hat der Gesundheitsausschuss am Mittwoch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) gebilligt, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Nachbesserungen, auf die der Verband mehrfach gedrängt habe, seien nun "weitgehend berücksichtigt" worden. 

So werde die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) sowohl für Erwachsene als auch Kinder verbindlich umgesetzt. Auch die vom DBfK geforderte Personalbedarfsermittlung für Intensivstationen werde erprobt. Außerdem stelle das Gesetz nun klar, dass die PPR 2.0 für alle Kliniken in Deutschland gelten werde.

Der DBfK begrüßte auch, dass die wissenschaftliche Weiterentwicklung eines Instruments zur Personalbemessung auf der PPR 2.0 basieren werde.

DBfK-Präsidentin Christel Bienstein sagte:

"Das nachgebesserte Gesetz ist ein klarer Erfolg unserer intensiven berufspolitischen Arbeit gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat."

Gleichwohl gelte es, im Umsetzungsprozess "sehr genau" hinzuschauen. Bienstein: "Die notwendige Zustimmung des Finanzministeriums und des Bundesrats birgt die Gefahr, dass die Sicherheit und Qualität pflegerischer Versorgung im Krankenhaus von der Kassenlage oder der Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern abhängen. Die Personalausstattung muss am Bedarf der Menschen ausgerichtet sein, darauf haben die Menschen in der Sozialversicherung einen Rechtsanspruch."

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