68 Patienten haben bisher beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArm) einen Antrag auf ein tödliches Arzneimittel gestellt. Die Antragsteller beriefen sich dabei auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März, schreibt der Spiegel. Dem Urteil zufolge hätten schwerkranke Menschen in besonderen Fällen Anspruch auf Medikamente für einen schmerzlosen Suizid. Die Mittel dürften ihnen „in extremen Ausnahmesituationen“ nicht verwehrt werden, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das BfArm müsse die Herausgabe also gestatten.
Das Urteil rief Kritik bei zahlreichen Institutionen hervor. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte, staatliche Behörden dürften nicht zum Handlanger der Beihilfe zur Selbsttötung werden. Dem Spiegel zufolge warte das Ministerium noch das Gutachten eines Verfassungsexperten ab und entscheide aufgrund der „besonderen Tragweite des Urteils“ noch nicht über die Anträge.