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Das Bundesverfassungsgericht hat zwei von insgesamt 13 Klagen gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe aus formalen Gründen abgewiesen. Sie erfüllten nicht die Annahmevoraussetzungen, wie es in den Beschlüssen am Freitag in Karlsruhe hieß. Die Klage war demnach unzureichend begründet. Geklagt hatten Sterbehilfeorganisationen, schwerkranke Patienten, Ärzte und Pfleger. Ein Eilantrag, der darauf abzielte, das Gesetz außer Vollzug zu setzen, war Anfang 2016 gescheitert.
Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen den neuen Paragrafen 217 im Strafgesetzbuch. Seit Dezember 2015 verbietet er Sterbehilfe als Dienstleistung. Wer einem Anderen geschäftsmäßig ein tödliches Medikament zur Verfügung stellt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft.
Das Sterbehilfe-Verbot steht auf der Liste jener Verfahren, in denen die Verfassungsrichter im Laufe des Jahres eine Entscheidung anstreben, wie verschiedene Medien berichten. Da zu dem Komplex voraussichtlich eine mündliche Verhandlung angesetzt wird, ist ein Urteil bis Ende 2017 jedoch unwahrscheinlich. Zwischen Verhandlung und Urteilsverkündung liegen üblicherweise mindestens mehrere Monate. Nach Aussagen eines Gerichtssprechers sei derzeit eine Entscheidung nicht absehbar.