Der Pflege- und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), verlangt mehr Transparenz von den Krankenkassen bei der Bewilligung von Leistungen. Eine von Laumann in Auftrag gegebene Studie des Iges-Instituts zeigt, dass die Kassen insbesondere bei den Anträgen auf Hilfsmitteln für chronische Wunden höchst unterschiedlich agieren. Laumanndazu am vergangenen Freitag in Berlin: „Es ist nicht zu erklären, wieso die Ablehnungsquoten bei Anträgen auf Hilfsmittel für chronische Wunden zwischen den einzelnen Krankenkassen zwischen 3,8 und 54,7 Prozent regelrecht auseinanderklaffen. Die Krankenkassen dürfen erst gar nicht den Verdacht aufkommen lassen, dass sie bestimmte Leistungen zunächst einmal systematisch ablehnen, obwohl die Menschen einen klaren gesetzlichen Anspruch darauf haben. Das untergräbt massiv das Vertrauen der Krankenkassen.“
Als weiteres Beispiel nannte Laumann die Rehabilitation. Hier betrage die durchschnittliche Ablehnungsquote 18,4 Prozent. Gegen rund jede vierte Leistungsablehnung werde Widerspruch eingelegt, wobei jeder zweite Widerspruch Erfolg habe. „Das heißt, dass die Leistung zu Unrecht abgelehnt wurde", stellte Laumann klar. Bei den Mutter-Kind-Vorsorgemaßnahmen habe die Erfolgsquote sogar 72 Prozent betragen.
Um die Situation zu verbessern, will der Patientenbeauftragte im Rang eines Staatssekretärs die Kassen künftig verpflichten, die Daten zu den Leistungsbewilligungen und -ablehnungen zu veröffentlichen. Außerdem kritisierte er die Verantwortungsträger in der Selbstverwaltung, insbesondere die Aufsichtsorgane der Krankenkassen. Diese sollten sich mit diesen Fragen befassen.