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HSK 2017: Kritik an Personaluntergrenzen

Hedwig Francois-Kettner, Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit
Experten haben das jüngst verabschiedete Gesetz zu den Personaluntergrenzen in der Pflege deutlich kritisiert. Auf dem Hauptstadtkongress 2017 wurde unter anderem die Begrenzung auf pflegesensitive Bereiche ins Visier genommen. "Hier ist zu befürchten, dass Personal aus Bereichen, die als nicht pflegesensitiv gelten, verschoben wird", bemängelte Hedwig Francois-Kettner. Wenn es Personalgrenzen gebe, so die Vorsitzende des Aktionsbündnisses Patientensicherheit (AP), dann sollten diese für alle Bereiche in der Pflege gelten. Auch gehe es bislang ausschließlich um Quantität, nicht um die Qualifikation des Pflegepersonals. "Man kann Servicestellen und Pflegestellen nicht in einen Topf werfen", mahnte Francois-Kettner. Sie kritisierte zudem, dass mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und Krankenhausgesellschaften nun diejenigen mit der Ausgestaltung der Personaluntergrenzen beauftragt seien, die zuvor die Pflege "bis aufs Gerippe heruntergefahren" hätten. Die AP-Vorsitzende forderte ihre Berufsgruppe auf, wachsam zu bleiben, was die Vertragsparteien nun aus den Vorgaben machten, und ihre Kritik gegebenenfalls auch in Protesten zum Ausdruck zu bringen. 
"So wie die Personaluntergrenzen jetzt diskutiert werden, können wir sie nicht akzeptieren", sagte auch die zweite Vorsitzende der Fachgesellschaft Profession Pflege, Pia Wieteck. Sie hat sich mit dem vorgelegten Gutachten zur Definition von Personaluntergrenzen umfassend beschäftigt und dazu einen 4-Punkte-Plan vorgelegt. Dieser sieht unter anderem Mitentscheidungsrechte der Pflege bei der Festlegung adäquater Personaluntergrenzen vor, aber auch eine Ergänzung des Gesetzentwurfs, beispielsweise um Vergütungsanreize für Kliniken mit "guten" Pflegepersonalbesetzungen sowie mit "exzellent" ausgebildetem Pflegepersonal. (BT)

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