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"Schwachstellen" bei Vermittlungsagenturen

Die Stiftung Warentest hat 13 bundesweit tätige Vermittlungsagenturen für osteuropäische Betreuungskräfte unter die Lupe genommen und „einige Schwachstellen“ aufgedeckt. „Wer die Agenturen nutzt, handelt nicht illegal. Er sollte aber ein paar Dinge beachten“, warnt die Verbraucherorganisation in ihrer aktuellen Ausgabe. Bei allen Agenturen seien Mängel in den Verträgen festgestellt worden. Diese gingen vor allem zulasten der Beschäftigten aus Osteuropa. Stiftung Warentest habe „deutliche Hinweise“ gefunden, dass ihre Rechte ausgehöhlt würden, etwa bei Arbeits- und Ruhezeiten. Keine Agentur im Test informierte ihre Kunden gut. Das gelte vor allem für rechtliche und finanzielle Aspekte. Beispielsweise würde auch keinerlei Haftung übernommen, wenn die Betreuungskraft einen Unfall hat, oder wenn sie Fehler macht. „Das ist schlichtweg unzulässig“, sagte Warentesterin Isabella Eigner in der vergangenen Woche im Interview mit Deutschlandfunk.
Das Augenmerk des Tests lag vor allem auf den abzuschließenden Verträgen, die individuelle und konkrete Hilfe im Einzelfall wurde nicht bewertet. Hinzu kamen Fragen, die die Vermittlungsagenturen beantworten sollten. Etwa die einer Qualitätssicherung in der Pflege. Viele Verträge seien diesbezüglich schwammig formuliert. 
Um eine ausländische Pflegekraft für einen Angehörigen zu finden, griffen Angehörige oft auf Vermittlungsagenturen zurück. Für eine Rundumversorgung würden hier bis zu 3.400 Euro im Monat veranschlagt, herkömmliche ambulante Pflegedienste kosteten hingegen oft das Drei- oder Vierfache. (MIL)

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