Die Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege können nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege oder der Generalistik mit dem jeweiligen Schwerpunkt wählen. Die Schulen müssen – soweit die Möglichkeit nicht schulintern besteht – das Angebot durch Kooperation mit anderen Schulen sicherstellen.
Die Auszubildenden können nach dem zweiten Ausbildungsjahr den Abschluss zur Pflegeassistenz absolvieren. Die anschließenden Einsatzmöglichkeiten sind flexibel. Die Finanzierung aller Ausbildungswege erfolgt unterschiedslos über einen gemeinsamen Ausbildungsfonds.
Nach sechs Jahren soll durch das Bundesgesundheitsministerium eine Evaluation der Zahlen der Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege erfolgen, die nach dem zweiten Ausbildungsjahr zwischen den Abschlüssen Alten- beziehungsweise Kinderkrankenpflege oder einem generalistischen Abschluss mit Schwerpunkt gewählt haben. Das Ergebnis wird dem Bundestag zur Kenntnis vorgelegt.
Haben sich von den Auszubildenden der Alten- und Kinderkrankenpflege, die zwischen den separaten Abschlüssen und der Generalistik gewählt haben, mehr 50 Prozent für den generalistischen Abschluss entschieden, soll der getrennte Abschluss abgeschafft werden. Über die Abschaffung oder Beibehaltung der getrennten Abschlüsse entscheidet der Bundestag nach Vorliegen des Evaluationsberichts. Schulen, die rein generalistisch ausbilden, werden bei der Bestimmung der Abschlussrate nicht berücksichtigt.