Für Einrichtungen, die sich auf die Betreuung von Demenzpatienten mit besonders herausforderndem Verhalten spezialisiert haben, befürchtet die Deutsche Expertengruppe Dementenbetreuung (DED) eine Existenzgefahr. Patienten mit gut erhaltener Mobilität, aber besonders herausforderndem Verhalten, hätten einen hohen Pflege- und Betreuungsbedarf. Nach den neuen Regelungen des seit Anfang 2017 geltende zweite Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) falle diese Gruppe aber nicht in den erforderlichen Pflegerad fünf, weil sie noch „Restfähigkeiten“ aufweise. Schon jetzt sei es für diese Patienten schwierig, einen Heimplatz zu finden. Das werde noch schwieriger, wenn der hohe Pflege- und Betreuungsaufwand nicht mehr refinanziert werde. Unter Druck gerieten vor allem spezialisierte Einrichtungen, die viele dieser Patienten aufnähmen. Dort leisteten die Mitarbeiter oft eine besonders gute Pflege und Betreuung von Menschen mit schweren gerontopsychiatrischen Erkrankungen. Die Einrichtungen müssten aber spätestens im nächsten Jahr mit weniger Einnahmen rechnen und hielten sich deshalb derzeit mit der Einstellung von neuen Mitarbeitern zurück. Aus diesem Grund müsse das Gesetz dringend nachgebessert werden, forderte die DED am Mittwoch. Sonst würden spezialisierte Einrichtungen für ihr Engagement bestraft und der Personalnotstand verschärfe sich weiter. (MIL)
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