Bibliomed Pflege - Das Portal für die Pflege
Der Deutsche Pflegerat hat das schnelle Handeln der Bundesregierung zu Pflegepersonaluntergrenzen in der Pflege begrüßt. Damit setzte das Bundeskabinett die Ergebnisse der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ zügig um. Der DPR werde miteingebunden beim fachlichen Austausch zur Vereinbarung dieser Untergrenzen und werde besonders darauf achten, dass es nicht zu Personalverschiebungen von einem Bereich hin zu anderen Bereichen komme, heißt es in einer Mitteilung von Donnerstag.
Unverzichtbar sei, „dass eine Verwendungsfestschreibung der Mittel für die Pflege“ erfolge und die Einhaltung der Personaluntergrenzen nachweislich geprüft und mit verbindlichen Vergütungsabschlägen bei Nichterfüllung sanktioniert werde. Darüber hinaus sei es erforderlich, über die jetzt vorgesehene Lösung hinaus Mindestbesetzungen in der Pflege für alle Krankenhausbereiche festzulegen. Bei allen Maßnahmen müsse jedoch die notwendige personelle Flexibilität der Krankenhäuser gewährleistet bleiben.
Auch die niedersächsische Sozialministerin Cornelia Rundt hat sich positiv zu dem Beschluss geäußert. Der Standard in der Pflege müsse allerdings eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Pflegepersonal sein. Die Personaluntergrenze dürfe sich nicht „zum heimlichen Mindestniveau entwickeln“. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege nützten nicht viel, wenn nicht auch der Faktor der angemessenen Bezahlung berücksichtigt würde, so die SPD-Politikerin weiter. Diese Personalkosten müssten vollständig auf tariflicher Basis durch die Krankenkassen als Kostenträger refinanziert werden, forderte sie deshalb. (MIL)
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