Änderungen im niedersächsischen Krankenhausgesetz sollen künftig mehr Kontrolle ermöglichen und Patienten besser schützen. Am Mittwoch hat die Landesregierung in Niedersachsen beschlossen, die entsprechende Novelle in den Landtag einzubringen, wie die Staatskanzlei mitteilte. Künftig sollen Kliniken unter anderem verpflichtet werden, Konzepte zum Umgang mit beruflichen Belastungen zu erarbeiten, etwa in Form von Supervisionen oder Rotationssystemen. In regelmäßigen Konferenzen sollen zudem leitende Ärzte und Pflegedienstleitungen Todesfälle, Komplikationen und Zwischenfälle analysieren. Ein anonymes Fehlermeldesystem soll dafür sorgen, dass Klinikmitarbeiter Verdachtsmomente äußern können, ohne Sanktionen befürchten zu müssen. (MIL)
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