Bibliomed Pflege - Das Portal für die Pflege
Nordrhein-Westfalen darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen die Größe von stationären Pflegeeinrichtungen gesetzlich auf 80 Plätze begrenzen. Der Versuch eines Investors, auf dem Klageweg die Genehmigung für den Neubau eines Pflegeheims mit 124 Plätzen durchzusetzen, scheiterte damit. Der Kläger könnte aber noch Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen.
„Das Gericht hat die Pflegepolitik des Landes bestätigt, die auf Pflegeeinrichtungen mit überschaubarer Größe und einem Standort möglichst in gewachsenen Stadtvierteln mit Anbindung an das Wohnumfeld setzt", sagte die nordrhein-westfälische Gesundheits- und Pflegeministerin Barbara Steffens (Grüne) zum Urteil. Entsprechend müssten die Kommunen dem Ministerium seit Mitte 2016 jede geplante Ausnahme vorlegen. „Wer meint, man müsse mit einem Pflegeheim wie bei einer industriellen Produktion durch Ausweitung von Kapazitäten Synergien schaffen und Gewinne steigern, verkennt, worum es hier geht“, so Steffens weiter. Ein Pflegeheim sei keine Fabrik. Hier müsse die Lebensqualität der Bewohner im Vordergrund stehen und nicht die Renditeerwartung der Betreiber. (MIL)
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