Der Bevollmächtigte der Bundesregierung für Patienten und Pflege, Karl-Josef Laumann (CDU), hat in seiner Begrüßungsrede im Rahmen des Deutschen Pflegetags den Teilnehmern seine Wertschätzung ausgedrückt. Pflege sei ein „wichtiger Teil der gesundheitlichen Versorgung der Gesellschaft“, sagte er in Berlin. Es dürfe bei allen Problemen nicht vergessen werden, dass Pflege ein Beruf mit schönen Seiten sei.
Es sei aber nicht hinnehmbar, dass überall dort, wo über Pflege entschieden werde, Pflege nicht mit am Tisch säße. Es bedürfe daher Pflegekammern, die den Beruf vertreten und weiterentwickeln. Mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen sagte Laumann: „Die Bundesländer entscheiden darüber, ob sie eine Kammer wollen oder nicht. Schauen Sie in die Wahlprogramme und überlegen Sie, wem Sie Ihre Stimme geben. Ich kann nur sagen: In dem Wahlprogramm, an dem ich beteiligt war, steht die Pflegekammer für Nordrhein-Westfalen drin.“
Mit Blick auf das ins Stocken geratene Gesetzgebungsverfahren zum Pflegeberufegesetz äußerte Laumann, alles dafür tun zu wollen, dass die Reform in den kommenden Wochen zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werde. Aus seiner Sicht sei „ein vernünftiger Gesetzesentwurf gelungen“, der bereits Kompromisse enthalte. Bei weiteren Kompromissen gäbe es für den CDU-Politiker Grenzen: „Die Generalistik macht nur Sinn, wenn es bei der einheitlichen Berufsbezeichnung bleibt.“
Laumann betonte erneut die Vorteile einer generalistischen Pflegeausbildung. Es sei sinnvoll, in einer Erstausbildung breit auszubilden und dann im jeweiligen Arbeitsfeld zu spezialisieren. Dies erhöhe die Chancen der Absolventen auf eine berufliche Perspektive. Zudem sei es für die jungen Menschen etwas Bereicherndes, wenn sie bereits in der Grundausbildung unterschiedliche Bereiche kennenlernten. Davon profitierten auch die Arbeitgeber, so Laumann. Denn auch diese lernten auf diese Weise viele junge Menschen und potenzielle spätere Mitarbeiter kennen.
Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung betonte im Weiteren die positiven Veränderungen, die durch die drei Pflegestärkungsgesetze erreicht worden seien. Er verwies im Besonderen auf die Personalkostenregelung im Dritten Pflegestärkungsgesetz, die vorsehe, dass auch nicht-tarifgebundene Pflegeeinrichtungen Löhne in Tarifhöhe refinanziert bekämen. Damit sei die „Grundlage für transparente, attraktive Löhne in der Altenpflege“ gelegt. Viel zu lange hätten Arbeitgeber auf dem Rücken der Pflegenden Tarifverträge verhindert, um Heimplätze möglichst günstig anbieten zu können. Trauriger Spitzenreiter sei hier aus Sicht Laumanns Niedersachsen, wo die Löhne „in Grund und Boden gedrückt“ worden seien und wo ein Altenpfleger rund 500 Euro weniger verdiene als etwa in Nordrhein-Westfalen.
Mit „Genugtuung“ stellte Laumann fest, dass über das Thema Pflege in Politik und Gesellschaft nie so intensiv diskutiert worden sei wie in den vergangenen Jahren. Es sei viel erreicht worden, um die Leistungen aus der Pflegeversicherung und für die Berufsgruppe zu verbessern. Dies stehe im Einvernehmen mit der Gesellschaft, in der Pflege einen hohen Stellenwert habe. Darauf könne die Berufsgruppe stolz sein. (STL)