Bibliomed Pflege - Das Portal für die Pflege
In Krankenhausbereichen wie der Intensivstation oder im Nachdienst sollen künftig bestimmte Personaluntergrenzen nicht mehr unterschritten werden dürfen. Darauf einigten sich jetzt Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition und der Bundesländer, wie einer entsprechenden Mitteilung von Dienstag zu entnehmen ist. Greifen sollen die neuen Mindeststandards zum 1. Januar 2019. Falls sich die Selbstverwaltungspartner nicht auf entsprechende Personaluntergrenzen einigen könnten, werde das Bundesgesundheitsministerium die Entscheidung treffen. Häuser, die nicht genügend Personal einstellten, würden öffentlich benannt und hätten mit wirtschaftlichen Sanktionen, etwa finanziellen Abschlägen, zu rechnen.
„Eine angemessene Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus ist für die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten unabdingbar“, heißt es in den Schlussfolgerungen der Koalitionäre und der Ländervertreter nach Beratungen einer Expertenkommission zum „Pflegepersonal im Krankenhaus“. Es bestehe „Handlungsbedarf“, um die Pflegesituation in den Krankenhäusern zu verbessern. „Gemeinsam ist uns eine weitere wichtige Weichenstellung gelungen, um die Pflege am Krankenbett zu stärken. Jetzt muss es darum gehen, dass die Regelungen, die wir nun auf den Weg bringen werden, fristgerecht von den Krankenhäusern und Krankenkassen mit Leben gefüllt werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU).
Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Nach dem Willen des Gesundheitsministers sollen die Krankenhäuser dadurch einen zusätzlichen Anreiz erhalten, ausreichend Personal einzustellen. (MIL)
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