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Landtag will Gesetz zu Gießen-Marburg verabschieden

Der Hessische Landtag will in der kommenden Woche das neue Gesetz für die Abwicklung der Privatisierung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg verabschieden. Darin muss das Beschäftigtenverhältnis der Mitarbeiter der ehemaligen Universitätskliniken der Justus-Liebig Universität Göttingen und der Philipps-Universität Marburg auf Geheiß des Bundesverfassungsgerichts nachträglich neugeregelt werden. Die bis dato im öffentlichen Dienst angestellten Mitarbeiter hatten im Zuge der umstrittenen Privatisierung und Zusammenlegung zum neuen Uniklinikum Gießen und Marburg 2006 automatisch den privaten Betreiber, die Rhön-Klinikum AG, als neuen Arbeitgeber erhalten. Das war nach dem Dafürhalten der Karlsruher Richter verfassungswidrig.

In den Plenarsitzungen in der kommenden Woche soll der Entwurf für das neue Gesetz nun abschließend beraten werden. Das Land sei bemüht, für jeden einzelnen Beschäftigten die „bestmögliche Lösung“ zu finden, zitiert die Deutsche Presse-Agentur heute einen Sprecher des Wissenschaftsministeriums. Wie eine solche Lösung genau aussehe, hänge unter anderem davon ab, wie viele Beschäftigte in den Landesdienst zurück wechseln wollten. Möglich ist dies laut dem Zeitungsportal „Mittelhessen.de“ für knapp 3.800 der rund 9.700 Mitarbeiter. Erst wenn die genaue Zahl feststehe, könnten Details geklärt werden. Ab Inkrafttreten des Gesetzes hätten die Beschäftigten ein halbes Jahr Zeit, sich zu entscheiden. Zurzeit könnten Kündigungen weder ausgeschlossen noch als zwingend notwendig erachtet werden, so der Sprecher.

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