Kurz vor der entscheidenden Abstimmung im Bundesrat über das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) wird der Ton immer schärfer. Für Zwist sorgt insbesondere ein kurzfristig vom Bundestag neu hinzugefügter Passus, der auch auf Betreiben des Pflegebeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), in das Gesetz gekommen ist und auf eine bessere Bezahlung der Pflegefach- und der Pflegehilfskräfte zielt. Heftige Attacken auch persönlich auf Laumann üben die Arbeitgeber.
Dagegen lobt die Gewerkschaft Verdi den Passus. Auf Anfrage sagte Sylvia Bühler, Mitglied im Verdi-Bundesvorstand und Fachbereichsleiterin Gesundheit & Soziales: „Mit der Regelung haben Arbeitgeber ohne Tarifvertrag zukünftig keinen Grund mehr, ihren Beschäftigten angemessene Vergütungen vorzuenthalten. Das PSG III schafft die überfällige Transparenz, was mit den Beiträgen aus der Pflegeversicherung passiert." Verdi halte darüberhinaus weiter an dem Ziel eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages fest, mit dem auch weitere Ansprüche wie Arbeitszeit, Urlaub und Zuschläge verbindlich geregelt werden.
Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Pflege, Thomas Greiner, hatte den neuen Passus im PSG III am Montag bereits in einem Gastbeitrag für das „Handelsblatt" heftig kritisiert. Am Mittwoch legte er vor Journalisten in Berlin nochmal nach. „Laumann würde zum Totengräber der Pflegeversicherung", wenn der Passus im Gesetz bliebe, sagte Greiner. Er warnte unter anderem vor Mehrkosten für die Kommunen von 2,2 Milliarden Euro pro Jahr, denn sie müssen die Differenz aus den steigenden Kosten und den Leistungen der Pflegeversicherung tragen, wenn Bewohner diese nicht selbst schultern können. Das PSG „zerstört" nach Greiners Ansicht „die Grundlagen der Pflegeversicherung".
Das Gesetz bildet den Schlusspunkt der großen Pflegereform der schwarz-roten Bundesregierung. Kernpunkt ist die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Der Bundesrat kann das Gesetz am Freitag allerdings nicht ändern, sondern nur stoppen. Dann aber müsste die gesamte Pflegereform womöglich verschoben werden. Ab 1. Januar 2017 soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gelten mit einem neuen Begutachtungssystem.
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats empfiehlt den abstimmenden Vertretern der Bundesländer, dem Gesetz zuzustimmen, rät aber zusätzlich, eine Entschließung zu erlassen. Bis 2022 solle die Bundesregierung evaluieren, inwieweit die Reform zu Mehrausgaben bei den Kommunen als Sozialhilfeträger führen werde. „Für uns ist es auch ein Weg, dass es schnellstmöglich eine Novelle gibt", sagte Greiner. Seine Befürchtungen gehen jedoch über die Folgen für die Kommunen hinaus. Er prognostiziert letztlich einen Rückzug privater Investoren, da die Aussichten auf Gewinne sich verschlechterten.