Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht in dem Passus zur Personalkostenregelung im dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) nur Positives. DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus reagierte angesichts der von Arbeitgeberseite geübten scharfen Kritik an den Regelungen mit Unverständnis: „Die Kritik daran ist komplett unverständlich und angesichts des gravierenden Personalmangels in der Pflege auch völlig unproduktiv." Wer durch die Neuregelung höhere Personalkosten in den Pflegesatzverhandlungen ansetze, müsse auch nachweisen können, dass die verhandelten Löhne bei den Beschäftigten ankämen, sagte der DPR-Präsident in einer Meldung von Mittwoch. Auch die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz lobte am Freitag die Möglichkeit der besseren Entlohnung von Pflegenden mit dem neuen Gesetz.
Das PSG III macht es künftig nicht-tarifgebundenen Einrichtungen einfacher, in den Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern Löhne bis zur Höhe des Tarifniveaus zu erwirken. Andererseits gibt es ein Nachweisrecht für die Kostenträger, dass die verhandelten Löhne auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen.