Gleichzeitig mit den ab 1. Januar 2017 geltenden Neuregelungen in der Pflegeversicherung hat sich Hamburg auf einen neuen Rahmenvertrag mit ambulanten Pflegediensten geeinigt. Der zwischen der Hamburgischen Pflegegesellschaft, den Pflegekassen und der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz in dieser Woche in der Hansestadt geschlossene Vertrag soll die Bedarfe von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen besser abdecken. So werden etwa die körperbezogenen Pflegemaßnahmen neu gewichtet und höher vergütet. Den Pflegediensten soll damit mehr Zeit finanziert werden, um kognitive Einschränkungen sowie Anleitung und Beratung bei der Pflege angemessen, oder zusätzlich pflegerische Betreuungsleistungen, wie Begleitung und Unterstützung bei der Tagesgestaltung, berücksichtigen zu können. Außerdem ist für die Pflege und Betreuung in der Sterbephase eine vereinfachte Abrechnungsmöglichkeit geschaffen worden. Diesen Punkt bezeichnete der Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft, Martin Sielaff, als „wichtigen Meilenstein". Die Pflegenden und Pflegedienste hätten sich immer gewünscht, die von ihnen gepflegten Menschen würdevoller in dieser letzten Lebensphase pflegerisch begleiten zu können. Diese pflegerische Begleitung könne nun fachlich und emphatisch umgesetzt werden. „Die Verhandlungen mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger waren sehr lang, zum Teil schwierig, aber konstruktiv und letztlich erfolgreich für alle Seiten."
Die Vertragspartner einigten sich zudem auf eine pauschale Vergütungssteigerung von 1,9 Prozent.