Die saarländische Landesregierung will in den neuen Krankenhausplan Regeln zur Mindestausstattung für Pflegekräfte und Ärzte aufnehmen. Dies betrifft die Planungsperiode 2018 bis 2025 für sensitive und normale Klinikbereiche, heißt es in einer Mitteilung der Landesregierung. Der Plan ziele auf die Verbesserung der Patientensicherheit und eine Erhöhung der Arbeitszufriedenheit, so das Ergebnis eines Spitzengesprächs zwischen der saarländischen Gesundheitsministerin Monika Bachmann, Staatssekretär Stephan Kolling und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.
Das Vorhalten von qualifiziertem und nach den neuen Regeln ausreichendem Personal wäre dann Voraussetzung für den Betrieb einer Fachabteilung, so das Ministerium. „Sollte weder die Qualifikation noch die Personalausstattung künftig erfüllt werden, kann die Krankenhausplanungsbehörde den Versorgungsauftrag entziehen oder aussetzen", sagte Ministerin Bachmann.
Weitergehendes Ziel sei es zudem, „die Quersubventionierung von pflegerischen, nicht leistungs- und erlösorientierten Tätigkeiten zu beenden und damit insbesondere grund- und regelversorgenden kleineren Krankenhäusern die Chance zu geben, eine Refinanzierung von Pflegepersonal zu erzielen", sagte Staatssekretär Kolling. „Der Gutachter wird die einzelnen Abteilungen der derzeit 22 Krankenhäuser bewerten und entsprechende Vorgaben entwickeln." Die Landesregierung bezeichnet das Vorhaben, neben den Stellenvorgaben das Betreuungsverhältnis in der Pflegeausbildung zu verbessern, als Teil des „Pflegepakts Saar".