Die Initiative Chronische Wunden und das Wundzentrum Hamburg befürchten, dass die Verordnungssicherheit von Verbandmaterialien zum Nachteil von Patienten neu geregelt wird. Anlass sei ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung, bei dem zu befürchten sei, dass die Kassen einen wesentlich restriktiveren Entwurf durchsetzen wollten. Viele bewährte Wundauflagen wären dann nicht mehr verordnungs- und erstattungsfähig. „Dies würde allerdings einen erheblichen Einschnitt in die phasengerechte Therapie von Patienten mit chronischen Wunden bedeuten", bemängelten beide Wundorganisationen.
Um weiterführende Änderungen am aktuellen Gesetzentwurf durch die Kostenträger zu verhindern, hätten sie deshalb eine Petition für den deutschen Bundestag erarbeitet. Die Petition setze sich dafür ein, die „dringend notwendigen Verbandmittel weiterhin erstattungsfähig zu halten".
Im Februar wird der deutsche Bundestag in letzter Lesung über eine Neufassung des Heil- und Hilfmittelversorgungsgesetzes (HHVG) abstimmen. Die Petition können Befürworter noch bis 7. Februar unterzeichnen.