Gesetzliche Mindeststandards für Personalschlüssel in der Krankenpflege sind international verbreitet. Auch in Deutschland, wo die sogenannte Nurse-to-Patient-Ratio oft schlechter ist als in vielen anderen Industrieländern, könnten rechtlich vorgegebene Mindestschlüssel Arbeitsüberlastung und Qualitätsmängel lindern. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung im Auftrag der Gewerkschaft Verdi. Die Relation zwischen Pflegefachperson und Patient sei nicht nur ein wichtiger Gradmesser für die Qualität der Arbeitsbedingungen, sondern beeinflusse auch die Qualität der Pflege und damit die Patientengesundheit, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung der Stiftung von Donnerstag.
Am stärksten ausgeprägt seien solche Regelungen in den USA und Australien, wo die Mindeststandards für ein breites Spektrum an Krankenhausstationen, Notaufnahmen und Kreißsälen gälten. Dabei gebe es je nach Versorgungsstufe und Schicht unterschiedliche Quoten. Außerdem seien die vorgegebenen Personalschlüssel lediglich ein Minimum. Die Kliniken seien verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf jedes Patienten zu erheben und bei Bedarf zusätzliches Personal einzusetzen.
Die dokumentierten Regulierungsansätze böten eine Fülle von Anregungen, wie sich eine angemessene Personalausstattung in deutschen Kliniken sicherstellen ließe, so die Wissenschaftler der Studie von der Hochschule Hannover und der Medizinischen Hochschule Hannover. Da einheitliche Regelungen über Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen nur schwer zu erreichen seien, empfehlen die Autoren den Weg über staatliches Recht und plädieren dafür, den Druck auf die Politik zu erhöhen. Die gesetzlichen Vorgaben in den USA und Australien seien auf Kampagnen der in Gewerkschaften und Berufsverbänden organisierten Pflegenden zurückzuführen.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) nahm die Ergebnisse zum Anlass, um seine Forderungen nach gesetzlichen Mindeststandards zum wiederholten Mal an die politisch Verantwortlichen zu richten. „Seit Jahren ist die Pflegepersonalbemessung in deutschen Kliniken höchst problematisch und nicht einmal annähernd auf dem Niveau anderer europäischer Staaten", sagte DBfK-Sprecherin Johanna Knüppel am Donnerstag in Berlin. Die Politik habe 1996 mit Außerkraftsetzen jeglicher Vorgaben für die Pflegepersonalbemessung diese Situation herbeigeführt. Zudem ignorierten die Länder seit Jahren ihre Investitionsverpflichtungen im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung, das nötige Geld werde bei der Pflege abgezweigt. „Mit all dem muss jetzt endlich Schluss sein", so Knüppel weiter. (MIL)
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