Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor Abrechnungsbetrug durch russische Pflegedienste und hat die Kassen über deren entsprechende Vorgehensweise informiert. Das geht aus dem aktuellen Bundeslagebericht zur organisierten Kriminalität hervor, der am Freitag in Berlin vorgestellt wurde. Die Strafverfolgungsbehörden hätten demnach durch entsprechende Sensibilisierungsmaßnahmen die Kostenträger im Gesundheitswesen – Kranken-, Pflegekassen und Sozialämter – über den festgestellten Modus Operandi informiert. Ziel dieser Maßnahme sei, dass die Kostenträger das jeweilige Fehlverhalten bei der Abrechnung von Pflegeleistungen frühzeitiger erkennen und unterbinden könnten, heißt es in dem Bericht weiter. So seien im Betrugsalltag beispielsweise nicht oder nur zum Teil erbrachte Pflegeleistungen bei den Kostenträgern abgerechnet worden. Zur Verschleierung der Betrugshandlungen hätten die Mitarbeiter des Pflegedienstes die Pflegedokumentation gemäß den Vorgaben der Rahmenverträge nur unzureichend durchgeführt oder hätten zwei unterschiedliche Dienst- und Tourenpläne genutzt – den ersten für Abrechnungszwecke, den zweiten für tatsächlich durchgeführte Leistungen. Auch seien falsche Angaben zum tatsächlich eingesetzten Personal gemacht worden.
In Anbetracht der demografischen Entwicklung werde der Pflegemarkt in absehbarer Zukunft weiter wachsen, womit die Branche für Täter weiterhin attraktiv bleibe, so das BKA. Nach wie vor entstünden sehr hohe finanzielle Schäden durch Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen. Dabei lägen Informationen vor, dass bei dieser Form des organisierten Betrugs „Bezüge zur Russisch-Eurasischen Organisierten Kriminalität" bestünden. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen schätzen den insgesamt durch Abrechnungsbetrug entstandenen volkswirtschaftlichen Schaden auf rund eine Milliarde Euro.