Die Gründung einer berufsständischen Vertretung weisungsgebundener Pflegefachpersonen in Niedersachsen ist genauso verfassungskonform wie die Gründung von Kammern für nicht-weisungsgebundene Berufsgruppen wie Ärzte und Anwälte. Das sagte die Juristin Irina Brüggeshemke vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages Niedersachsen gestern in einer Sitzung des Sozialausschusses des Landtages Niedersachsen in Hannover. Sie begründete dies damit, dass es im gesteigerten Interesse einer Berufsgemeinschaft liege, Aufgaben wahrzunehmen, die weder der Staat noch Einzelne übernehmen könnten.
Die Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen sei laut Brüggeshemke zudem „zweckerfüllt, erforderlich und angemessen", wodurch weitere juristische Bedingungen zur Gründung einer berufsständischen Vertretung in Niedersachsen erfüllt seien.
Im Februar 2016 hatte das Kabinett der niedersächsischen Landesregierung den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer in den Landtag eingebracht. Der Beschluss zur Gründung einer Pflegekammer in Niedersachsen soll noch vor Weihnachten erfolgen.
Einen ausführlichen Bericht über die gestrige Sitzung des Sozialausschusses lesen registrierte User auf dem Pflegeportal Station24. >> Weiterlesen