Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat anlässlich der öffentlichen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags zu Arzneimitteltests an nicht einwilligungsfähigen Patienten ihre Ablehnung des Gesetzentwurfs betont. Bei Menschen mit Demenz handele es sich um besonders schutzbedürftige Menschen, die ihre Entscheidungen zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr widerrufen könnten, sagte die zweite Vorsitzende der Gesellschaft, Bärbel Schönhof, vergangene Woche. Der Entwurf sieht eine entsprechende Forschung an diesen Patienten vor, wenn eine entsprechende Patientenverfügung vorliegt. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hält diese Neuerung für „nicht praktikabel und wenig sinnvoll". Es gebe Menschen mit Demenz, die sich im frühen Stadium ihrer Erkrankung an Forschungsvorhaben beteiligen wollten und dies auch tun würden. Es werde aber kaum möglich sein, eine Patientenverfügung im Voraus so genau und spezifisch abzufassen, dass sie Aussagen zur Teilnahme an einer bestimmten Studie mit den damit verbundenen Risiken zu einem viel späteren Zeitpunkt enthalte.