Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat den für das Jahr 2017 geltenden Fallpauschalenkatalog positiv bewertet. „Der Fallpauschalenkatalog 2017 greift mit dem Modell der Pflegebedarfsfaktoren einen bedeutenden Vorschlag des Deutschen Pflegerats umfassend auf", sagte die DPR-Vize-Präsidentin, Andrea Lemke, am Dienstag in Berlin. Der neue Katalog führe dazu, dass pflegerische Leistungen im Finanzierungssystem der Krankenhäuser gerechter dargestellt würden, ergänzte der wissenschaftliche Leiter der DPR-Fachkommission DRG, Patrick Jahn. Vorteile für professionell Pflegenden sieht er unter anderem bei der geplanten individuellen Bewertung pflegerelevanter Diagnosen. Entscheidend für den Erfolg des neuen Katalogs sei es aber, ob die dadurch im Finanzierungssystem gerechter abgebildeten pflegerischen Leistungen in ihren Finanzströmen auch tatsächlich im Bereich der Pflege ankämen oder nicht, so Lemke und Jahn.
Ende September hatten sich der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung auf den aktuellen Katalog verständigt.