Pflegewissenschaftler des Lehrstuhls für Statistik und standardisierte Verfahren der Pflegeforschung an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar haben sich von den aktuellen Ausschreibungen des Qualitätsausschusses Pflege zur Instrumentenentwicklung in der Personalbemessung und Pflegequalität distanziert. In einer entsprechenden Stellungnahme äußern sie ihre Bedenken, dass „die Güte wissenschaftlichen Arbeitens" gefährdet sei. Wissenschaft, die valide Erkenntnisse zu grundlegenden Themen der Langzeitpflege generieren soll, benötige Freiheit in der Formulierung relevanter Fragestellungen, in der Methodenauswahl und der Interpretation ihrer Ergebnisse. Das alles sei in den Ausschreibungen nicht gewährleistet. Aufgrund der vielfältigen, zu berücksichtigenden Vorgaben werde die Wissenschaft keine Entwicklungsprozesse für valide Instrumente anstoßen können. Deshalb sei es für die Wissenschaftler „unmöglich", sich für die aktuell ausgeschriebenen Projekte zu bewerben. Sie distanzierten sich sowohl von der Art des Prozesses, in dem die Trennung von Wissenschaft und Politik nicht klar erfolge, als auch bereits jetzt schon von den zu erwartenden Ergebnissen.
Neben der Eigenverantwortung der Pflegewissenschaftler gehe es auch um die Glaubwürdigkeit ihrer Profession für die Pflegepraxis und das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Arbeit. „Wir sehen die Gefahr, dass die (Pflege)Wissenschaft in einem politisch dominierten Prozess instrumentalisiert wird", heißt es in der Stellungnahme weiter. Außerdem berge eine derartige Begrenzung der grundgesetzlich verbürgten Freiheit der Wissenschaft das Risiko, „dass unzulängliche Instrumente die prekäre (Personal) Situation der Langzeitpflege weiter verschärfen" würden.
Im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) soll die bisherige Schiedsstelle Qualitätssicherung in einen neuen Qualitätsausschuss Pflege umgewandelt werden. Der Ausschuss soll die Instrumente der Qualitätsprüfung und der Qualitätsberichterstattung weiterentwickeln und besteht aus Vertretern der Pflegekassen sowie Pflegeeinrichtungen. Hinzu kommen je ein Vertreter der Träger der Sozialhilfe und der kommunalen Spitzenverbände.