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Laumann droht Selbstverwaltung mit Ersatzvornahme

Das neue Begutachtungssystem für Pflegeeinrichtungen kommt offenkundig nicht voran, weshalb der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), der Selbstverwaltung mit einer Ersatzvornahme droht. Anfang des Jahres hatte die Bundesregierung das bisherige System der Pflegenoten ausgesetzt, „da sie keinen echten Qualitätsvergleich zwischen Einrichtungen ermöglichten", gab Laumann damals als Begründung an. Eingesetzt wurde dann ein Pflegequalitätsausschuss, in dem neben Einrichtungs- und Kostenträgern auch Verbände der Pflegebedürftigen und der Pflegeberufe stimmberechtigt mitarbeiten. Der Ausschuss erhielt eine gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2017, um eine Richtlinie für ein neues Qualitätsprüfungs- und Veröffentlichungssystem zu erlassen.

„Ich werde nicht akzeptieren, dass die gesetzlichen Fristen für die Erarbeitung eines neuen Begutachtungssystems gerissen werden", sagte Laumann am Donnerstagvormittag auf dem Kompetenztag Pflege des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV). Am Nachmittag drohte Laumann dann bei einer Tagung des „Bündnisses für gute Pflege" mit Sanktionen. Zur Frage, ob er damit eine Ersatzvornahme meine, sagte er: „Das wird man dann auch tun." Der Pflegebeauftrage wirft der Selbstverwaltung vor, Vergleichsmöglichkeiten der Einrichtungen nicht zu wollen.

Laumann plädierte ferner dafür, den „Aufbau der Tagespflege voranzutreiben". Nötig sei eine Ü-80-Betreuung so wie es bereits eine U-3-Betreuung gebe, sagte er und verwies auf die Kinderbetreuung. Dazu müsse sektorenübergreifend gedacht werden. Wenn sich Tagespflege und ambulante Pflegedienste vernetzten und gemeinsame Personalpools organisierten, könnten sich dadurch auch die Dienstpläne in der Pflege mitarbeiterfreundlicher gestalten lassen. 

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