Betreiber von Pflegeeinrichtungen sollten verpflichtet werden, ihre tatsächliche Personalausstattung im Verhältnis zu den vorgegebenen Richtwerten zu veröffentlichen. Das hat der Vorsitzende der Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen (BIVA), Manfred Stegger, am Montag gefordert. Die Personalausstattung sei einer der wichtigsten Bestimmungsfaktoren für die Pflegequalität in stationären Einrichtungen, äußerste sich Stegger in einer entsprechenden BIVA-Mitteilung. Sie werde bislang zwar von den Prüfbehörden für jedes Haus erfasst, aber nicht systematisch veröffentlicht. „Heimbetreiber, die gegenwärtig die Personalrichtwerte des jeweiligen Bundeslands nicht erfüllen, können so ihre Gewinne auf Kosten der Pflegebedürftigen erhöhen. Diese müssen dann mit weniger Personal vorlieb nehmen", kritisierte Stegger. Das müssten die Betroffenen unbedingt vorher wissen, wenn sie sich für oder gegen ein Heim entschieden. Eine Veröffentlichung sei auch im Interesse der Einrichtungen: Denn damit könnten sich Heime im Markt profilieren, die sich an die Vorgaben hielten oder gar darüber hinaus gingen.