Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) hat am Donnerstag abschließend den Bundestag passiert, bedarf nun aber noch der Zustimmung des Bundesrats. „Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz ermöglichen wir eine bessere Verzahnung der Pflegeleistungen mit kommunalen Angeboten für ältere Menschen. Außerdem gehen wir entschieden gegen Pflegebetrug vor", sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) laut Pressemitteilung nach dem Beschluss des Parlaments.
Elisabeth Scharfenberg, Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen für Pflege- und Altenpolitik, bezeichnete das Gesetz der Bundesregierung auf Anfrage als „äußerst mutlos". Die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflege sei eine der zentralen pflegepolitischen Zukunftsfragen. „Die Koalition gibt darauf keine Antwort. Mit diesem Gesetz verplempert die große Koalition viel Zeit, die wir nicht haben." Die Koalition beschränke sich auf „ein paar schlecht gemachte Modellvorhaben, die keinen Mehrwert erbringen werden!" Scharfenberg fordert, den Kommunen auch Möglichkeiten einer verbindlichen Pflegeplanung und –gestaltung zu übertragen. „Das geschieht nicht."
Das PSG III sieht neben einer stärkeren Rolle für die Kommunen in der Pflegeorganisation eine Pflicht zur Zusammenarbeit von Pflegeversicherung und Kommunen bei der Gewährung von Leistungen für pflegebedürftige behinderte Personen vor sowie die Übertragung der im Zuge des PSG II bereits festgelegten Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ins Sozialhilferecht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Kommunen auch künftig die finanzielle Lücke zwischen den Kosten für einen Pflegeheimplatz und den Leistungen der Pflegeversicherung schließen, wenn die Betroffenen dies nicht aus eigenem Einkommen leisten können.
Des weiteren werden die Modellklauseln zur Erprobung der Akademisierung der Berufsausbildung von Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten bis 2021 verlängert. Der Bundestagsabgeordnete Roy Kühne (CDU) hatte die Verlängerung der Modellprojekte jüngst im Entscheidermagazin „GesundheitsWirtschaft" als Fehler bezeichnet, allerdings hatte das Bundesgesundheitsministerium zunächst eine Verlängerung der Erprobung um zehn Jahre geplant. Kühne forderte eine Expertenkommission unter Einbeziehung des Deutschen Bundestags. „Diese soll erreichen, dass wir statt von einer blinden Verlängerung von einer Erweiterung des Modellvorhabens sprechen. Ein „weiter so" darf es meiner Auffassung nach nicht geben, stattdessen muss klargestellt werden, was wir mit dem Modellvorhaben erreichen wollen."