Der Mindestlohn für Hilfs- und Betreuungskräfte in der Altenpflege soll ab dem 1. Januar 2017 erneut deutlich steigen – von derzeit 9,75 Euro auf 10,20 Euro in den alten sowie von 9,00 Euro auf 9,50 Euro in den neuen Bundesländern. Damit liegt der neue Branchen-Stundenlohn weit über dem bundesweit gesetzlich geregelten Mindestlohn von künftig 8,84 Euro. Wie aus einer aktuellen Meldung des Arbeitgeberverbands Pflege (AGVP) hervorgeht, betreffe die Erhöhung etwa 400.000 Pflegehilfspersonen in der voll- und teilstationären sowie der ambulanten Altenpflege und rund 45.000 Betreuungspersonen. Der Vizepräsident des AGVP, Friedhelm Fiedler, lobte die stetig bessere Bezahlung in der Altenpflege seit Bestehen der Pflege-Mindestlohnkommission. So betrug der Branchenmindestlohn bei seiner Einführung im August 2010 7,50 Euro im Osten und 8,50 Euro im Westen. Das sei eine absolute Erfolgsgeschichte von damals bis heute.
Bereits Anfang dieses Jahres war es zu einer Erhöhung des Mindestlohns für Pflegehilfs- und Betreuungskräfte gekommen.