Am Dienstag hat sich der Gesundheitsausschuss im bayerischen Landtag über Vor- und Nachteile des Pflegekammer-Modells der bayerischen Staatsregierung informiert. Im Zuge der Expertenanhörung hat der Bayerische Landespflegerat (BLPR) seine Kritik an dem Gesetzentwurf abermals betont. „Wir halten den vorgelegten Gesetzentwurf in vielen Punkten für nicht zielführend", kritisierte BLPR-Vorsitzende Generaloberin Edith Dürr. Dazu zählten etwa die Finanzierung, die angedachte Mitgliederstruktur, der unspezifische Aufgabenkatalog und die mangelnde Aussicht auf Mitgliedschaft in einer möglichen Bundespflegekammer. „Erwartet man ernsthaft von uns, dass wir einem Konstrukt zustimmen, das die Fremdbestimmung unserer Profession manifestiert? (…) Eine freiwillige Mitgliedschaft schließt eine wirkungsvolle und legitimierte Vertretung aller beruflich Pflegenden in Bayern von vornherein aus", so Dürr weiter. Das Gesetzesvorhaben müsse deshalb noch einmal gründlich überprüft und eine pauschale Zustimmung überdacht werden.
Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml glaubt indes, mit der neuen Interessenvertretung Pflegeberufe aufwerten zu können. Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) drängt auf eine schnelle Einrichtung der Interessenvertretung. „Das bayerische Modell einer vom Land finanzierten Pflegevereinigung zeigt echte Wertschätzung für die Pflegenden, die in anderen Bundesländern für wirkungslose Kammern selber zur Kasse gebeten werden", sagte der Landesvorsitzende des bpa in München, Kai A. Kasri.