Der Einsatz von geschultem Hygienepersonal trägt nachweislich zur Senkung von nosokomialen Infektionen und damit letztendlich zur Kostensenkung bei. Hinzu kommt, dass der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und die Heimaufsicht gezielt die Qualität der Hygiene überprüfen. Daher sind stationäre Altenhilfeeinrichtungen und auch ambulante Dienste gut beraten, jemanden aus ihren Reihen mit dieser speziellen Aufgabe zu betrauen und entsprechend weiterzubilden.
Leitlinie der Gesellschaft für Krankenhaushygiene
Die Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation" der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) hat im April 2002 eine Leitlinie zur Qualifikation von Hygienebeauftragten in Pflegeeinrichtungen geschaffen. Die gesetzlichen Forderungen lassen sich danach nur durch Hygienebeauftragte nachhaltig erfüllen. Weiterbildungen für Pflegekräfte, die sich für den Bereich interessieren, gibt es von unterschiedlichen Anbietern.
Es gibt mittlerweile eine Reihe von Empfehlungen, Verordnungen und Gesetzen, die die Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige Hygiene festlegen: Diese sind damit letztendlich für die Sicherheit der Menschen, die sowohl stationär als auch ambulant versorgt werden, verantwortlich.
Die wichtigsten Regelungen zur Hygiene in Pflegeeinrichtungen sind:
– TRBA 250
– Infektionsschutzgesetz § 36
– Heimgesetz
– Sozialgesetzbuch XI § 112 ff.
– RKI Empfehlungen
– Empfehlungen der DGKH.
Zugangsvoraussetzungen
Prinzipiell ist die bestandene Abschlussprüfung in der Altenpflege mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpfleger/Altenpflegerin" oder die bestandene Abschlussprüfung in der Krankenpflege mit der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpfleger und Gesundheits- und Krankenpflegerin" Voraussetzung. Zusätzlich wird eine mindestens zweijährige Berufspraxis verlangt.
Zweck der Weiterbildung
Die Weiterbildung soll Alten- oder Krankenpfleger durch die Vermittlung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Verhaltensweisen dazu befähigen, die Hygiene in Pflegeeinrichtungen zu verbessern. Sie sollen später diejenigen sein, die die Gefahr von nosokomialen Infektionen rechtzeitig erkennen und durch entsprechend angeordnete Maßnahmen verhindern können. Auch wenn eine Infektion bereits erfolgt ist, sind es Hygienebeauftragte, die weitere Ansteckungen am effektivsten zu verhindern wissen sollten.
Umfang der Qualifizierung
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung zum Hygienebeauftragten (nach Leitlinie der DGKH) sind mindestens 200, maximal 300 Unterrichtsstunden nachzuweisen. Des Weiteren bedarf es eines zwei- bis vierwöchigen Praktikums unter der Anleitung einer Hygienebeauftragten beziehungsweise einer staatlich geprüften Hygienefachkraft. Eine Praktikumsarbeit unterstützt den Wissenstransfer in die Praxis.
Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte nehmen im Besonderen Bezug auf das spätere Tätigkeitsfeld, das in Pflegeeinrichtungen im ambulanten und stationären Bereich der Altenarbeit und der Rehabilitation liegen wird.
Auf dem Unterrichtsplan stehen:
– Grundlagen der Infektionskrankheiten und Mikrobiologie (40–80 Stunden)
– Grundlagen der Hygiene (60–80 Stunden)
– Grundlagen der Hygienetechnik (60–80 Stunden)
– Spezielle Hygieneprobleme in Pflegeeinrichtungen (40–60 Stunden).
Abschlussprüfung
Die Prüfung beinhaltet einen schriftlichen Teil, gegebenenfalls eine zusätzliche mündliche Prüfung und eine schriftliche Praktikumsarbeit. Im Rahmen einer Hygienevisite können die Teilnehmer eine Ist-Anamnese vornehmen oder aber zusätzlich einen Hygieneplan, ein Hygienekonzept oder eine Projektarbeit erstellen.
Aufgabenbereiche des Hygienebeauftragten
Mitwirkung bei der Einhaltung der Regeln der Hygiene und Infektionsprävention durch:
– Begehung aller Bereiche der Pflegeeinrichtung
– Überwachung der Pflegetechniken und anderer Arbeitsabläufe, beispielsweise Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen
– Erstellung, Fortschreibung und Überwachung der Einhaltung von Hygieneplänen nach § 36 Infektionsschutzgesetz.
Mitwirkung bei der Erkennung von nosokomialen Infektionen durch:
– Aufzeichnung von Daten bezüglich Häufigkeit, Art der Erkrankungen, Erreger, Antibiotikawirksamkeit usw.
– Erstellung von Infektionsstatistiken
– Mitarbeit bei epidemiologischen Untersuchungen.
- Unverzügliche Unterrichtung der für die entsprechenden Bereiche Verantwortlichen über Verdachtsfälle.
- Mitwirkung bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen durch allgemeine und bereichsspezifische Beratung.
- Schulung und praktische Anleitung der Mitarbeiter.
- Mitwirkung bei der Auswahl hygienerelevanter Verfahren und Produkte.
- Mitwirkung bei der Planung funktioneller und baulicher Maßnahmen.
- Anleitung bei der praktischen Ausbildung von Hygienebeauftragten.
Verantwortungsvolle Aufgabe in einem sensiblen Bereich
Hygienebeauftragte übernehmen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe in einem sehr sensiblen Bereich. Die Ausbildungsinhalte sind umfassend und zeigen das große Spektrum des Hygienewissens. Entsprechendes Vorwissen aus der Ausbildung zum Alten- bzw. Krankenpfleger (Konsensuspapier der DGKH: Unterrichtsempfehlung zur Infektionsprävention und Krankenhaushygiene) im Bereich der Hygiene gibt den Teilnehmern eine Orientierung und wertvolle Hilfestellung.
Die Qualitätssicherung im Bereich der Hygiene erstreckt sich nicht nur auf den stationären Bereich, sondern immer mehr ist auch der ambulante Bereich betroffen. Wer denkt, dass im ambulanten Bereich multiresistente Keime, Desinfektionsmaßnahmen oder Hygienepläne eine untergeordnete Rolle spielen, der irrt gewaltig und muss sich durch den Prüfkatalog des MDK eines Besseren belehren lassen.