• Bildung

Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf ein Studium

Bisher bedeutete die Akademisierung der Pflegenden häufig, dass Pflegeexperten mit Aufnahme des Studiums wieder zu akademischen Pflegenovizen wurden und ihr in der Praxis erworbenes Wissen in der Hochschule nicht ausreichend oder gar nicht gewürdigt wurde. Die im Bologna-Abkommen geforderte Durchlässigkeit in Form der Anrechnung beruflich erworbener Kompetenzen auf die Hochschule ermöglicht eine Anerkennung und Wertschätzung der individuellen Kompetenzen.

Warum sind die Möglichkeiten der Anrechnung vielen Berufstätigen nicht bekannt? Welchen Nutzen hat die Anrechnung für Pflegende? Welche Möglichkeiten der Anrechnungen existieren im Allgemeinen? Und welche Möglichkeiten und Chancen der Anrechnung gibt es für die Pflegenden? Welchen Bezug hat Bologna, Durchlässigkeit und Anrechnung zur Pflege? Der folgende Text widmet sich der Beantwortung dieser Fragen.

 

Warum sind die Möglichkeiten der Anrechnung vielen Berufstätigen nicht bekannt?

Unbekannt ist dieses Wissen aufgrund der relativ neuen gesetzlichen Regelung und der hochschulspezifischen Ausgestaltung der Anrechnungsverfahren. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Projekt ANKOM (Anrechnung von beruflich erworbenen Kompetenzen auf die Hochschule) beschäftigt sich mit den Fragen der Anrechungsmöglichkeiten, der Umsetzung der Anrechungsverfahren an den Hochschulen und der Bekanntmachung von Anrechung in der Öffentlichkeit (Berger et al, 2011a).

 

Welchen Nutzen hat die Anrechnung für Pflegende?

Wird die Anrechnungsfähigkeit von Studienleistungen bzw. von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen auf ein Modul eines Studiengangs festgestellt, so befreit es die Studierenden von der Verpflichtung zur Erbringung der mit diesem Modul verbundenen Studien- und Prüfungsleistungen. Das heißt Studierende können durch die anerkannte Anrechnung  Wiederholungen vermeiden, ihre Studiendauer oder den Arbeitsaufwand während des Studiums reduzieren.

 

Welche Möglichkeiten der Anrechnungen existieren im Allgemeinen?

Für die Anrechnung hochschulisch oder außerhochschulisch erworbener Kompetenzen stehen grundsätzlich drei verschiedene Verfahren zur Verfügung. Pauschale und individuelle Anrechnungsverfahren beziehen sich auf einzelne oder mehrere Module, während die Einstufungsprüfung die gesamten Kompetenzen eines oder mehrerer Semester umfasst. Gemäß KMK Beschluss vom 18.09.2008 können maximal 50 Prozent des Studienumfangs durch außerhochschulische Kompetenzen ersetzt werden. (Kultusministerkonferenz, 2002)

 

Pauschale Anrechnungsverfahren

Pauschale Anrechnungsverfahren beziehen sich auf formal erworbene und in Zertifikaten dokumentierte Qualifikationsnachweise. Am Anfang steht eine einmalige Gleichwertigkeitsprüfung der Lernergebnisse einer bestimmten Aus- oder Weiterbildung und einem bestimmten Studiengangsmodul auf Institutionsebene. Die Gleichwertigkeitsprüfung bezieht sich auf die zu erwerbenden Kompetenzen in Hinsicht auf Inhalt und Niveau des betreffenden Studiengangsmoduls. Diese sind in den Modulhandbüchern der einzelnen Studiengänge beschrieben. Wird eine Gleichwertigkeit zwischen Studiengangsmodul und einer anerkannten Weiterbildung festgestellt, dann ist nach Antrag und Vorlage des Zertifikats eine pauschale Anrechnung ohne weitere Prüfung möglich. Die pauschale Anrechnung bezieht sich auf Zertifikate und nicht auf die Person (Berger et al. 2011b).

 

Individuelle Anrechnungsverfahren

Für jede Antragsstellerin und jeden Antragssteller wird eine individuelle Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt. Dabei werden die im jeweiligen Studiengangsmodul zu erwerbenden Kompetenzen mit den individuell erworbenen Kompetenzen in Hinsicht auf Inhalt und Niveau gegenübergestellt. Die Antragstellerinnen und Antragsteller müssen die vorab erworbenen Kompetenzen in geeigneter Weise abbilden und belegen. Das individuelle Anrechnungsverfahren bezieht sich auf die Person mit ihren individuellen Kompetenzen (Berger et al. 2011c).

 

Einstufungsprüfungen

In Einstufungsprüfungen weisen die Kandidatinnen und Kandidaten Kompetenzen, die in einem oder in mehreren kompletten Semestern erworben werden, nach. Durch die Absolvierung zum Beispiel einer umfangreichen Weiterbildung, für die (noch) kein pauschales Anrechnungsverfahren zur Verfügung steht, können Studieninteressierte bereits über diese Kompetenzen verfügen. Bei positivem Ergebnis der Einstufungsprüfung steigen die Studierenden in einem höheren als dem ersten Fachsemester ins Studium ein. (§ 49 (11) Hochschulgesetz NRW, 2006)

 

Fallbeispiel eines Anrechnungsverfahrens

Am Fallbeispiel von Frau Jung soll exemplarisch ein Anrechnungsverfahren an der Mathias Hochschule in Rheine verdeutlicht werden. 

 

Zur Vorgeschichte: Frau Jung ist 40 Jahre alt. Sie absolvierte nach dem Abschluss der Mittleren Reife und einem freiwilligen sozialen Jahr eine Ausbildung als Krankenschwester in Münster. Sie arbeitete zunächst 4 Jahre auf einer internistischen Station. Auf dieser Station kam sie häufig mit Menschen mit der Begleiterkrankung eines „Diabetes mellitus" in Kontakt. Obwohl sie sich für diese Erkrankung interessierte, fiel ihr die fachgerechte Begleitung der Menschen mit Diabetes mellitus schwer. Aus diesem Grund entschloss sie sich 2007 für eine Weiterbildung als Diabetesberaterin bei der Deutschen Diabetesgesellschaft in Berlin. Seitdem arbeitet sie als Diabetesberaterin in einer diabetischen Schwerpunktambulanz. Neben der Beratung, Anleitung und Schulung von Menschen mit Diabetes ist sie für die Abrechnung nach dem DRG-System zuständig. Die hierzu nötigen Kompetenzen hat sie durch die Fortbildung „Abrechnungssystemen im Krankenhaus" erworben. 2009 entschloss sie sich zur Aufnahme des Studiengangs Diabetes und Gesundheitsmanagement, B.Sc. an der Mathias Hochschule in Rheine.

 

Seit Mai 2010 haben die Mathias-Hochschule Rheine und die deutsche Diabetesgesellschaft die Inhalte und das Niveau ihrer Angebote aufeinander abgestimmt, so dass die beruflich erworbenen Kompetenzen durch die Weiterbildung als Diabetesberaterin bei der Deutschen Diabetesgesellschaft über das sog. pauschale Anrechungsverfahren in einem Umfang von 55 ECTS-credits auf die ersten beiden Semester des Studiengangs ermöglicht werden. Da Frau Jung ihre Weiterbildung bereits vor Mai 2010 abgeschlossen hatte, stand für sie das pauschale Anrechnungsverfahren noch nicht zur Verfügung. Sie konnte ihre berufliche Expertise allerdings über die Teilnahme an einer Einstufungsprüfung nachweisen. 

 

Diese Einstufungsprüfung bezog sich auf die Lernergebnisse der ersten beiden Semester, die im Wesentlichen der Weiterbildung der deutschen Diabetesgesellschaft entsprachen, so dass sie nach Bestehen 55 ECTS-credits auf den Studiengang angerechnet bekam. Um eine Reduzierung der Studiendauer im vollen Umfang von zwei Semestern zu erhalten, was einen Umfang von insgesamt 60 ECTS-credits entspricht, musste Frau Jung in einem Propädeutikum das Modul: „wissenschaftliches Arbeiten und Selbstmanagement" erfolgreich abschließen. Hierfür erhielt sie weitere 5 ECTS-credits gutgeschrieben. Diese gesamten 60 ECTS-credits, sprich die Einstufungsprüfung und das Modul wissenschaftliches Arbeiten, ermöglichten ihr einen direkten Einstieg in das dritte Semester.

 

Zudem reduzierte Frau Jung ihre Studienbelastung um weitere 5 ECTS-credits im fünften Semester, indem sie sich weitere Kompetenzen durch ein individuelles Verfahren anrechnen ließ und das geschah in folgender Weise: 

Nachdem Frau Jung sich intensiv mit dem Modulhandbuch des Studiengangs Diabetes und Gesundheitsmanagement, B.Sc an der MHR beschäftigt hatte, wurde ihr deutlich, dass sie sich aufgrund ihrer Fortbildung „Abrechnungssystemen im Krankenhaus" das Modul „Informationsmanagement und Abrechnungssysteme, welches 5 ECTS-credits umfasst, anrechnen lassen könnte. Um das Anrechnungsverfahren zu eröffnen, stellte Frau Jung einen Antrag auf Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen. Hierzu stellte sie ihre persönlichen Kompetenzen in einem dafür vorgesehenen Formular den Inhalten und Lernzielen des Studiengangsmoduls gegenüber und fügte entsprechende Belege, in ihrem Fall das Zertifikat der Fortbildung, das Arbeitzeugnis und den Arbeitsbericht zur transparenten Darstellung ihrer in der beruflichen Praxis erworbenen Kompetenzen, hinzu. 

 

Bei der Prüfung der außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen und den Modulleistungen wurde deutlich, dass sie die Inhalte und Lernziele aus dem beantragten Modul nicht ausschließlich durch die Fortbildung belegen konnte, da sich vor allem das Niveau des Studiengangs von dem der absolvierten Fortbildung unterschied. Durch die Fortbildung konnte Frau Jung zwar Abrechnungssysteme nachweisen wie ICD; OBS, G-DRG etc., aber nicht deren Anwendung. An dieser Stelle kommen ihre beruflich erworbenen Kompetenzen ins Spiel, die sie durch ihr Arbeitszeugnis und Arbeitsbericht plausibel darstellen konnte. 

 

Bologna: Studium auch ohne Abitur

Anhand des Fallbeispiels von Frau Jung wird deutlich, dass die Anrechnung von Prüfungsleistungen für die Pflegenden mit dem Wunsch, ein Hochschulstudium aufzunehmen, von größtem Wert sein kann. Aufgrund der bisherigen Rahmenbedingungen (hohes Kompetenzniveau durch Weiterbildung bei keinen oder nur geringen Anrechnungsmöglichkeit der bereits erworbenen Kompetenzen, Studienbelastung,...) konnten sich viele beruflich Qualifiziert ohne Abitur neben Familie und Beruf kein Studium vorstellen oder leisten. Durch die Erhöhung der im Fall beschriebenen Durchlässigkeit sollen beruflich Qualifizierte, wie zum Beispiel Pflegeexperten, zur Aufnahme des Studiums motiviert werden.

 

Grundsätzlich gibt es noch viele weitere Möglichkeiten, hochschulisch oder außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf die zu erbringenden Studienleistungen der jeweiligen Studiengänge anrechnen zu lassen. In wieweit und in welcher Form die jeweiligen Hochschulen diese Möglichkeiten der Anrechnungen nutzen und anbieten, ist je nach Hochschule unterschiedlich und muss im Einzelnen erfragt werden.

 

 
 

Literaturverzeichnis:

Berger, M; Burh, R; Freitag, W; Ernst A.H; Loroff, C; Lutz, V; Minks, K-H; Mucke,K; Stamm-Riemer, I; Völk, D; Zan, P (2011a): ANKOM-Arbeitsmaterialie Nr. 5. Öffentlichkeitsarbeit für die Anrechnung beruflicher Kompetenzen auf Hochschulstudiengänge. Hg. V. HIS-Hochschul-Informations-System GmbH. 

Berger, M.; Buhr, R.; Freitag, W.; Ernst, A.H; Hartmann E.A.; Loroff, C. et al. (2011b): ANKOM-Arbeitsmaterialie Nr. 2. Verfahren und Methoden der pauschalen Anrechnung. Hg. v. HIS-Hochschul-Informations-System GmbH. Online verfügbar unter ankom.his.de/pdf_archiv/ANKOM-Materialie-2.pdf, zuletzt geprüft am 09.10.2012.

Berger, M.; Buhr, R.; Freitag, W.; Ernst, A.H; Loroff, C.; Lutz, V. et al. (2011c): ANKOM-Arbeitsmaterialie Nr. 3. Verfahren und Methoden der individuellen Anrechnung. Hg. v. HIS-Hochschul-Informations-System GmbH. Online verfügbar unter ankom.his.de/pdf_archiv/ANKOM-Materialie-3.pdf, zuletzt geprüft am 09.10.2012.

Freitag, W. K. (2007): Anrechnung von Qualifikationen und Lernleistungen. das Beispiel der BMBF-Initiative ANKOM. Ein Beitrag zur Durchlässigkeit und Anschlussfähigkeit. Online verfügbar unter www.his.de/pdf/pub_vt/22/2007-11-25_Vortrag_Freitag_Bielefeld.pdf, zuletzt geprüft am 26.06.2012.

Freitag, W. K.; Ernst, A.H; Loroff, C.; Stamm-Riemer, I.; Völk, D.; Buhr, R. (2011): Gestaltungsfeld Anrechnung. Hochschulische und berufliche Bildung im Wandel. Online verfügbar unter www.his.de/pdf/22/gestaltungsfeld_anrechnung.pdf, zuletzt aktualisiert am 26.06.2012.

Hochschulgesetz NRW (2006): Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz). Online verfügbar unter beck-online.beck.de/default.aspx.

Kultusministerkonferenz (2002):  Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium (I). Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 28.06.2002. Online verfügbar unter www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2002/2002_06_28-Anrechnung-Faehigkeiten-Studium-1.pdf, zuletzt geprüft am 08.10.2012

Kultusministerkonferenz (06.03.2009): Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Online verfügbar unter www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_03_06-Hochschulzugang-erful-qualifizierte-Bewerber.pdf, zuletzt geprüft am 09.10.2012.

 

 

Autoren:

Astrid Schürhoff, Barbara Schubert, Prof. Dr. Zimmermann, Ethel Narbei

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