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Pflegeversicherung

Qualität und Vernetzung durch Pflegeberatung?

Die meisten pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Die Fülle der Hilfsangebote zur pflegerischen, medizinischen und sozialen Versorgung im häuslichen Bereich ist komplex und unübersichtlich – ohne professionelle Unterstützung kann sich der Patient in diesem Netzwerk leicht verlieren. Um eine Fehlversorgung zu vermeiden, müssen die Versorgungsangebote koordiniert und vernetzt werden. Hier setzt die Pflegeberatung an.

 

Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Mit Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes am 1. Juli 2008 wurde der Einsatz von Pflegeberatern für alle Pflegekassen obligatorisch. Der in das SGB XI eingefügte § 7a SGB XI sichert Versicherten, die Leistungen der Pflegeversicherung beziehen oder beantragt haben und bei denen erkennbar ein Hilfe- und Betreuungsbedarf besteht, ab dem 1. Januar 2009 einen Anspruch auf eine umfassende Pflegeberatung im Sinne eines individuellen Fallmanagements zu. Die Beratung umfasst die Feststellung und Erfassung des Hilfebedarfs, die Erstellung eines individuellen Versorgungsplans mit allen erforderlichen Leistungen und die Überwachung der Durchführung des Versorgungsplans.
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll die Versorgungssituation verbessern, seine Angehörigen entlasten und damit auch die häusliche Pflege stärken.
Ab dem 30. Juni 2011 darf nur noch qualifiziertes Personal eingesetzt werden: Pflegefachkräfte, Sozialversicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit entsprechender Zusatzqualifikation. 

 

 

Rund 1,5 Millionen Pflegebedürftige werden von Angehörigen betreut – mit oder ohne professionelle Unterstützung. Das sind 70 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland. Gerade im Bereich der häuslichen Versorgung mit sozialen Dienst-, Sach- und Geldleistungen bestehen häufig Informations- und Qualitätsdefizite. Dies kann zu einer Fehlversorgung führen. Denn Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen fällt es häufig schwer, die für ihre individuelle Pflegesituation notwendigen Unterstützungsleistungen zu definieren. Zudem sind die Bedarfe der pflegebedürftigen Menschen und ihrem sozialen Umfeld komplex und abhängig von der speziellen Situation, in der sich die Familie befindet. Hinzu kommt eine regional sehr unterschiedliche Versorgungsstruktur, die es den Pflegebedürftigen und ihrem sozialen Umfeld erschwert, ohne professionelle Unterstützung die Pflegesituation zu meistern.

Berater koordinieren Versorgungsangebote
Mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI soll eine zentrale Anlaufstelle bei allen Fragen rund um die Pflege im System der gesundheitlich-sozialen Versorgung etabliert werden. Die Beratung setzt bei den Charakteristika der individuellen häuslichen Pflegesituation an. Dabei stehen fünf Bereiche im Mittelpunkt:
Struktur des familiären Netzwerks
Finanzierung der Pflegesituation
praktische Pflege
erweitertes Netzwerk

Entlastungsmöglichkeiten für die pflegenden Angehörige
Den meisten Menschen in einer häuslichen Pflegesituation stellen sich Fragen aus diesen Bereichen. Es besteht häufig große Unsicherheit bei wichtigen Entscheidungen, die getroffen werden müssen – etwa zur Fortführung oder Übernahme der ambulanten Pflege, innerfamiliären Verantwortlichkeiten oder dem weiteren Verlauf der Krankheit beim Betroffenen.

Pflegeberater können hier häufig eine wertvolle Unterstützung sein. Sie sammeln alle für die jeweilige Versorgungssituation erforderlichen Informationen und sorgen im zweiten Schritt für eine Vernetzung und Koordination der einzelnen Leistungsangebote. Ziel ist dabei, die Versorgung des pflegebedürftigen Menschen und seiner Angehörigen zu optimieren.

Betroffene benötigen einen leichten Zugang zu verständlichen Informationen. Dies kann beispielsweise eine einheitliche zentrale Telefonnummer für alle Fragen der Pflege sein. Die Praxiserfahrung zeigt, dass so viele Fragen geklärt werden können. COMPASS Private Pflegeberatung, eine gemeinsame Initiative der Privaten Krankenversicherungen, ist diesem Wunsch der Menschen in einer Pflegesituation nachgekommen: Erfahrene und speziell geschulte Pflegefachkräfte beraten Ratsuchende im Rahmen der zentralen und kostenfreien telefonischen Pflegeberatung in allen Fragen, die ihre individuelle Pflegesituation betreffen, und diskutieren mit ihnen Lösungsansätze.

Auch Kliniken und Hausärzte profitieren
Das Angebot zur medizinischen, pflegerischen und sozialen Versorgung ist sehr vielseitig. Umso wichtiger ist die Vernetzung der Profis untereinander. Ein Beispiel hierfür ist die Zusammenarbeit zwischen Entlassungsmanagement und Pflegeberatung. Auf diese Weise können die verschiedenen Angebote für den Patienten nutzbar gemacht werden – gleichzeitig ist für die einzelnen Leistungserbringer eine ressourcenschonende Arbeit möglich. Vernetzen sich die Anbieter untereinander, kann dies ohne koordinierende Stelle bei einem Überangebot der Einrichtungen dazu führen, dass sich der Patient in diesem Netzwerk verliert. Eine Begleitung ist daher dringend erforderlich.

Auch im klinischen Bereich kann Pflegeberatung durch COMPASS eine wertvolle Unterstützung sein. Die Charité Universitätsmedizin in Berlin greift auf diese Möglichkeit der Prozessoptimierung durch externe Pflegeberater bereits zurück. Im Rahmen des standardisierten Entlassungsmanagement arbeiten Sozialdienst und Pflegeberatung eng zusammen, um eine reibungslose Fortführung im ambulanten Bereich zu ermöglich, falls notwendig.

Noch vor der Entlassung eines Patienten wird vom Sozialen Dienst der Charité der pflegerische Versorgungsbedarf ermittelt. Stellt sich dabei heraus, dass ein Patient eine weiterführende ambulante Versorgung benötigt, wird die Pflegeberatung durch einen Sozialarbeiter hinzugezogen. Die COMPASS Pflegeberatung kann im Fall der Charité an ein breites Kooperationsnetzwerk der Klinik anknüpfen. Da von dieser bereits Qualitätsmerkmale für Nachsorgeeinrichtungen definiert wurden, ist sichergestellt, dass die Versorgung auf hohem Niveau fortgeführt wird. Durch die frühzeitige Einbindung der Beratung in das Entlassungsmanagement werden die Patienten über die weiteren Behandlungs- und Betreuungsangebote informiert. Die Betroffenen erhalten damit ein breites Wissen – und auch ein Gefühl dafür, herauszufinden, welche Maßnahmen für sie in ihrer spezifischen Situation vorgesehen und sinnvoll sind.

Die Vorteile einer Zusammenarbeit mit Pflegeberatern im klinischen Alltag können wie folgt definiert werden:
Pflegeberatung ergänzt bestehende Klinik-Sprechstunden
Mitinanspruchnahme der nach Qualitätskriterien aufgebauten Nachversorgungssysteme des Sozialdienstes
Kompetenzergänzung von den an der Beratung beteiligten Berufsgruppen (Sozialarbeiter, Pflegeberater, Pflegekräfte)
Das Aufsuchen in der häuslichen Umgebung ist gewährleistet
Weiterführende Begleitung des Patienten nach Entlassung
Langfristig besser informierte Patienten und Angehörige

Auch der Hausarzt kann durch die koordinierende und begleitende Pflegeberatung nach § 7a SGB XI profitieren. Denn der Pflegeberater kann das Netz der Dienstleister in der häuslichen Versorgung steuern.

Pflegeberatung ist dabei indiziert für Informationen zu folgenden Bereichen:
allgemein rund um Pflege
zu Hilfen bei häuslicher Überlastung
zu Angeboten zur Entlastung pflegender Angehöriger
über ehrenamtlichen Dienste und Selbsthilfegruppen
zur (teil)stationären und ambulanten Versorgung
zum Schnittstellenmanagement
zu Hilfsmitteln
zur Begutachtung
zur Finanzierung

Um diese steuernde Aufgabe auszufüllen, ist für den Hausarzt der Aspekt einer aufsuchenden Pflegeberatung entscheidend. Denn oft entstehen Überlastungssituationen in den Familien, die häufig gar nicht oder sehr spät entdeckt werden. Der Arzt würde sich zwar gerne kümmern, er hat jedoch nicht immer genügend Zeit oder sieht die Familie des Patienten nicht regelmäßig. Die Beratung im häuslichen Umfeld ist das zentrale Merkmal der COMPASS-Pflegeberatung. Insofern ist die Situation der Hausärzte im Konzept der regelhaft aufsuchenden Pflegeberatung von COMPASS bereits berücksichtigt. Beim Aufbau eines regionalen Netzwerkes zur optimalen Beratung in allen Fragen rund um die Pflegesituation haben die COMPASS-Pflegeberater daher neben dem Krankenhaussozialdienst zunächst Hausarztpraxen kontaktiert, um ausgehend von diesen zentralen Akteuren das Netzwerk in der Region weiter zu erschließen.

Eine qualitativ hochwertige Leistung
Die Vernetzung und Koordination der einzelnen Leistungsangebote in der Versorgungslandschaft beziehen sich nicht nur auf professionelle Angebote, sondern auch auf ehrenamtliche Unterstützungsangebote sowie die Selbsthilfe. So kann die Pflegeberatung Alternativen zu dem professionellen Angebot aufzeigen.

Entscheidend ist dabei jedoch, dass die Pflegeberater eine qualitativ hochwertige Leistung im Sinne einer umfassenden Beratung auch zu weiterführenden Hilfen und Unterstützungsleistungen über den engeren Bereich der Pflegeversicherung hinaus erbringen können. Um dies zu gewährleisten, hat COMPASS bereits acht Monate nach der praktischen Beratungstätigkeit einen umfassenden Wissenstest zu den Themen Recht, Case Management, stationäre und ambulante Versorgung, Demenz, Ernährung und Kommunikation durchgeführt. Basierend auf den Ergebnissen des Wissenstests erhalten die Pflegeberater kontinuierlich auf ihren individuellen Wissensstand zugeschnittene Fortbildungen, um eine fundierte und klientenzentrierte Beratung über alle Bereiche hinweg zu gewährleisten.

Der Gesetzgeber hat bereits mit der verpflichtenden Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI für Geldleistungsempfänger versucht, die häusliche Pflegesituation durch Beratung zu stabilisieren. Dennoch bleibt auch nach der Klarstellung, dass die Beratungseinsätze der Qualität und weniger der Kontrolle dienen sollen, Unsicherheit bezüglich dieses Instruments bestehen. COMPASS bietet daher ergänzend zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI seit Januar 2010 für privat Versicherte auch Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI an. Werden bei einem Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Problemlagen deutlich oder stehen die Familien vor schwierigen Entscheidungen, kann durch die Beratung nach § 7a SGB XI eine umfassende Begleitung und Unterstützung der Betroffenen initiiert werden. Um diesen präventiven Gedanken auch über den Kreis der Geldleistungsempfänger hinaus den Betroffenen anbieten zu können, offeriert COMPASS unabhängig von akutem Beratungsbedarf einmal jährlich ein Kontaktgespräch im häuslichen Umfeld. Die bisherigen Erfahrungen dieses aktiven Zugehens auf die Menschen in einer Pflegesituation sind durchweg positiv. Die Angesprochenen nutzen dieses unverbindliche Gesprächsangebot, um über unterschiedliche Aspekte der Pflegesituation zu sprechen.


Die Verfasser:
Dr. Sylke Wetstein, Leitung Unternehmenskommunikation, COMPASS Private Pflegeberatung GmbH; Dr. Andreas Büscher, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) an der Hochschule Osnabrück; Renate Steffen, fachliche Leiterin der Sozialdienste der Charité-Universitätsmedizin Berlin; Thomas Sitte, Vorsitzender des Vorstands der Deutschen PalliativStiftung; Ursula Helms, Geschäftsführerin der Nationalen Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) und Vorstandsmitglied der Selbsthilfeorganisation „wir pflegen"

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