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Auswirkungen der Gesundheitsreform

Verstärkter Wettbewerb um Inkontinenzversorgung

Die Hilfsmittelversorgung soll billiger werden. Mit diesem Ziel hat der Gesetzgeber im vergangenen Jahr Ausschreibungsverfahren verpflichtend eingeführt. Doch was den Kassen helfen soll, bezahlen Pflegeeinrichtungen und Patienten mit dem Verlust der Wahlfreiheit bei Leistungserbringer, Produkt und Qualität.

Mehr Wettbewerb durch Ausschreibungen
Die Möglichkeit, Hilfsmittellieferanten per Ausschreibung zu bestimmen, ist nicht neu. Das GKV-Modernisierungsgesetz  erlaubt dieses Verfahren bereits seit 2003. Genutzt wurde es jedoch selten. Alle zugelassenen Leistungserbringer konnten ihre Kunden weiter auf Kosten der Kassen versorgen. Erst jetzt kommt Dynamik ins Ausschreibungsgeschäft: Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV am 1. April 2007 wurde das Ausschreibungsverfahren mehr oder weniger verbindlich vorgeschrieben. Hilfsmittel dürfen an Versicherte nur noch auf der Grundlage von Einzelverträgen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern abgegeben werden. Nach dem Ende einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2008 sind nur noch die Ausschreibungsgewinner zugelassen und zwar in der ambulanten wie stationären Versorgung.
Die Einführung des Vertragssystems hat für Pflegeeinrichtungen erhebliche Konsequenzen – insbesondere im Bereich der Inkontinenzversorgung, auf die eine Pflegekraft etwa 45 Prozent ihrer Arbeitszeit verwendet. Bisher erhielten die Pflegeeinrichtungen ihre Inkontinenzprodukte in der Regel von einem einzigen Leistungserbringer oder Hersteller, egal welcher Krankenkasse eine pflegebedürftige Person oder ein Patient angehörte. Dieser Weg ist den stationären Einrichtungen künftig versperrt.

Pflegeeinrichtungen werden zukünftig von mehreren Lieferanten versorgt. Wie viele das sind, hängt davon ab, bei wie vielen unterschiedlichen Krankenkassen die Bewohner versichert sind. Allein die Kassen entscheiden, welcher Leistungserbringer den Zuschlag für die Versorgung der Versicherten erhalten wird. Die stationären Einrichtungen müssen sich darauf einstellen.

In der Praxis dürfte diese Regelung zu erheblichen Problemen führen: Pflegeeinrichtungen müssen sich auf einen höheren Verwaltungsaufwand sowie auch auf einen höheren Logistik- und Lageraufwand einstellen. Die Pflegekräfte müssen bei jedem Patienten täglich mehrfach prüfen, ob das Inkontinenzprodukt des richtigen Vertragspartners verwendet wird. Hier drohen ständige Verwechslungen. Durch das Anliefern verschiedenster Windelhosen durch unterschiedliche Leistungserbringer wird darüber hinaus auch die Komplexität der Hilfsmittelversorgung gesteigert. Die Pflegekräfte müssen sich ständig mit unterschiedlichen Handhabungen der Windelhosen vertraut machen.

Hinzu kommen auch rechtliche Probleme. Die Pflegeeinrichtungen haben aufgrund ihrer Versorgungsverträge mit den Pflegekassen dafür Sorge zu tragen, dass die Pflegebedürftigen nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse ausreichend, bedarfsgerecht und angemessen gepflegt werden. Diese Vorschrift kollidiert mit der Vorgabe, dass die Krankenkassen letztlich über die anzuwendenden Inkontinenzprodukte entscheiden. Denn damit ist den Pflegeeinrichtungen ein wesentliches Element der Pflegeplanung aus der Hand genommen, das für eine qualitätsgerechte Leistungserbringung notwendig ist. Unklar ist, wer unter diesen Umständen für auftretende Mängel in der Pflege verantwortlich ist.

Der Preis wird zum Kriterium
Nicht zuletzt ist zu befürchten, dass der Preis in einem Ausschreibungsverfahren zum entscheidenden Zuschlagskriterium wird. Bei den ersten Ausschreibungen haben Anbieter mit Monatspauschalen den Zuschlag erhalten, die deutlich unter dem derzeitigen Kostenniveau liegen. Eine solche Entwicklung führt zu einer schleichenden Verschlechterung der Versorgung, unter der zunächst die Heimbewohner, später aber auch die im Wettbewerb stehenden Kran-kenkassen leiden werden.

Schon dieser erste Überblick verdeutlicht, dass Ausschreibungen für die stationäre Pflege ungeeignet sind. Sie werfen erhebliche Probleme auf. Insgesamt droht eine mittelfristig abnehmende Versorgungsqualität in den Pflegeeinrichtungen. Um dies zu vermeiden, sollten die Bedürfnisse der Einrichtung bei Versorgungsverträgen von den Krankenkassen stärker berücksichtigt werden.






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