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Pflegeweiterentwicklungsgesetz: Neue Perspektiven für Pflegefachkräfte

Das neue Gesetz zur Pflegeversicherung greift, wenn auch in kleinen Schritten, das gewünschte Ziel auf: neue Strukturen im Bereich der pflegerischen Ver-sorgung zu entwickeln. Der Abbau von Schnittstellen, zum Beispiel bei Entlassungen aus der stationären in die ambulante Versorgung, soll aufwändige und oftmals bürokratische Hürden für die Betroffenen bei der Inanspruchnahme von Leistungen verringern. Für die an der Versorgung beteiligten Anbieter eröffnen sich hiermit neue Geschäftsfelder, die es mit innovativen Konzepten zu nutzen gilt.

Mehr Geld für Beaufsichtigung
Der derzeitige Mangel an Beaufsichtigungs- und Betreuungsangeboten für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und deren Bedarfe ist vom Gesetzgeber erkannt worden. Eine konsequente Weiterführung der Leistungserweiterung und damit eine verbesserte Versorgungssituation für demenziell erkrankte Menschen und ihre Angehörigen ist vorgesehen. Die bereits durch das Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz aus dem Jahr 2001 bewirkten Impulse zum flächendeckenden Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten werden nachhaltig wie folgt verstärkt:
Zum einen wird das zusätzliche und bereits bestehende Budget (bisher 460 Euro) mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz (PfWG) ab dem 1. Juli 2008 für Menschenmit Demenz, psychischen Erkrankungen und bei Vorliegen einer geistigen Behinderung deutlich angehoben (1200 Euro bis 2400 Euro pro Jahr) und erweitert. Zum anderen soll mit der Erhöhung der Fördermittel nach § 45c SGB XI ein Anreiz für die Weiterentwicklung von wohnortnahen Versorgungsstrukturen geschaffen und Modellprojekte aufgestockt werden. Die bisherige Summe von 20 Millionen Euro wird auf 50 Millionen Euro er-höht. Die hierfür vorgesehenen Mittel sind bei den Ländern zu beantragen, und die Förderungen werden jeweils von der Pflegekasse und vom Land hälftig finanziert. Dies setzt bei den Antragstellern schlüssige Konzepte voraus, die die Einbeziehung der Förderung von Ehrenamtlichen-Strukturen und der Selbsthilfe nach § 45d vorsehen. Mehr spezielle Betreuungsangebote in der häuslichen Umgebung sind wertvolle Leistungen und für die Betroffenen eine wichtige Unterstützung. Der vierte Bericht über die Pflegeversicherung bietet zudem die Möglichkeit, sich über bestehende Angebote und Modellprojekte nach Bundesländern zu informieren.

Entwicklung von Konzepten im Bereich der Demenz
Es gibt viele gute Gründe, sich für diese Gruppe der Leistungsnehmer zu engagieren. Eine ohnehin steigende Nachfrage von Betreuungsangeboten erfährt durch das neue Gesetz und die vorgesehenen Leistungserweiterungen einen neuen Aufschwung. Für die Leistungserbringer erschließen sich hieraus mehrere Möglichkeiten, sich an den Versorgungsstrukturen zu beteiligen. Die Anforderungen an Kon-zepte für den Bereich der demenziell erkrankten Menschen sind anspruchsvoll und stellen für die Hauptverantwortlichen eine Herausforderung dar, sind aber auch eine enorme Chance für die Positionierung des eigenen Unternehmens im Wettbewerb. Eine professionelle Begleitung und eine vom Gesetzgeber gewünschte Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen setzt nicht nur fachliches Wissen voraus, sondernauch ein kreatives und flexibles Pflegemanagement. Ein Erfolgsfaktor ist die Arbeit im Netzwerk von Leistungserbringern in der ambulanten Versorgung, die durch die Möglichkeit Kooperationsverträge abzuschließen, verbindliche und transparente Organisationsstrukturen bereithalten. Mit der Gesundheitsreform 2007 wurden hierfür erste Vorausetzungen und Anreize geschaffen. Eine wichtige Weiche wurde flankierend mit der integrierten Versorgung (§140b SGB V, §92 SGBXI) gestellt. Pflegedienste, Pflegeheime und auch Pflegekassen können sich demnach an den Verträgen zur integrierten Versorgung beteiligen.

Rolle der Pflegestützpunkte
Mit den Pflegestützpunkten nach §97c SGB XI soll unter dem Dach der Pflegekasse eine wohnortnahe Anlaufstelle für Ratsuchende entstehen. Zudem soll der Auf- und Ausbau von Netzwerken den Betroffenen zugute kommen. Die zunächst im Gesetzesentwurf vorgesehenen wohnortnahen Beratungsstellen sind nach den Änderungsanträgen der Regierungskoalition im Gesetz zur Ländersache geworden. Die Landesbehörden entscheiden somit, wo und wie viele Pflegestützpunkte entstehen sollen. Die vorgesehene Gesamtför-dersumme wurde von 80 auf 60 Millionen Euro gekürzt. Insgesamt sind bereits 16 Modellprojekte in den verschiedenen Bundesländern geplant und Gelder vergeben. Ein wichtiges Kernstück dieser Pflegestützpunkte soll die Pflegeberatung sein. Einen Beratungsanspruch haben ab dem 1.Januar 2009 alle Versicherten, die einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit gestellt haben. Neu ist vor allem, dass auf Wunsch des Ratsuchenden ein Versorgungsplan erarbeitet wird, der auf die jeweilige persönliche Situation zugeschnitten ist.

Beratungs-Ressource der ambulanten Pflegedienste
Die bisherigen Angebote nach §45 SGB XI zur Schulung pflegender Angehöriger als auch die Erfahrungen in der Leistungserbringung der Pflegeberatun-gen in der eigenen Häuslichkeit nach §37 Abs.3 SGB XI durch zugelassene Pflegedienste stellen eine gute Ergänzung zu dem geforderten Beratungsanspruch dar. Eine überzeugende konzeptionelle Ausgestaltung und An-gebotsleistung sind für pflegende Angehörige eine attraktive kostenlose Unterstützung.
Neu bei den Pflichtberatungen ist, dass die Vergütung ab dem 1.Juli 2008 für die Pflegestufen I und II von 16 auf 21Euro und für die Pflegstufe III von 26 auf 31 Euro erhöht wird. Erweitert wird diese Beratungsleistung zudem auf die Personen, bei denen ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung nach §45a SGB XI festgestellt wurde, jedoch keine Pflegebe-dürftigkeit nach dem derzeitigen Pflegebegriff nach §14 SGB XI vorliegt. Zukünftig dürfen auch von den Landesverbänden anerkannte Beratungsstellen den Nachweis einer Beratung erbringen.

Beratung als berufliche Perspektive für Pflegefachkräfte
Die Pflegefachkräfte werden neben den Sozialversicherungs-fachangestellten und den Sozialarbeitern stärker als bisher in die gesundheitlichen Versorgungskonzepte mit dem Schwerpunkt der Beratung in den Pflegestützpunkten einbezogen.

Wie die Pflegekassen den Anspruch auf Pflegeberatung bis zum 1.Januar 2009 umsetzen wollen, bleibt zunächst offen. Hierfür müssen zunächst noch wichtige Entscheidungen über die Anzahl der Pflegeberater, deren Qualifikation und den Standort getroffen werden. In jedem Fall sollen bestehende Strukturen in den Regionen mit einbezogen werden. Gute Ideen und rechtzeitige Kontakte zu den Kostenträgen können für die berufliche Karriere von gut ausgebildeten Pflegefachkräften eine Chance sein, die es zu nutzen gilt. Für innovative ambulante Pflegedienste an „beratungsarmen" Standorten eröffnen sich gegebenenfalls neue Handlungsfelder, die eine mögliche Zusammenarbeit mit der Pflege- und Krankenkasse ermöglichen.


Mehr Verantwortung in der Überleitungspflege
Eine weitere Stärkung der Pfle-gefachkräfte sieht das Pflege-weiterentwicklungsgesetz im Recht der gesetzlichen Kranken-versicherung (§11 Abs.4 SGB V) vor. Es wird an positive Er-kenntnisse über pflegerische Leis-tungen im Versorgungsmanage-ment (insbesondere Überleitungs- und Entlassungsmanage-ment) angeknüpft. Die Durch-führung des Versorgungsmana-gements soll vor allem von Pflegefachkräften wahrgenommen werden.
Die stärkere Einbeziehung der nicht-ärztlichen Heilberufe in die gesundheitlichen Versorgungs-strukturen ist seit langem gefordert.

Neue Modelle zur Qualifikation von Pflegefachkräften
Auch in anderen Versorgungsbereichen sollen Pflegefach-kräfte in Zukunft mehr Verantwortung übernehmen. Der neue §63 Abs.3b SGB V-E eröffnet die Möglichkeit, dass Pflege-fachkräfte in GKV-Modellvor-haben einzelne Maßnahmen selbstständig verordnen dürfen und die inhaltliche Ausgestaltung der ärztlich verordneten häuslichen Krankenpflege übernehmen. Dies setzt jedoch eine entsprechende Qualifizierung voraus. Die Pflegefachkräfte treten somit als eigenständige Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenkasse auf, ohne dass zuvor eine ärztliche Veranlassung erfolgt.

Die aus dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz offen gebliebenen Fragen müssen in der Zukunft durch die verantwortlichen Akteure beantwortet werden. Der Wettbewerb ist vom Gesetzgeber gewollt. Zudem stehen die ansteigenden Qualitätsanforde-rungen und die wirtschaftliche Erbringung von Leistungen im Widerspruch. Die ambulanten Pflegedienste, die ihre Hausaufgaben gut gemacht haben und ihre Organisationsstrukturen optimieren, werden nur gering finanziell belohnt. Der gesetzliche Rahmen sieht eine Leistungserweiterung mit höherer Qualität für kleines Geld vor. Das Dilemma bleibt eine knappeKalkulation. Es erfordert viele kreative Ideen und ein hohes Risiko für die Unternehmen,  sich diesem Wettbewerb zu stellen.


Literatur:
Fünfstück, M.; Oertel, D.: Leitfaden zeigt Weg zum gelebten Konzept, Pflege Zeitschrift 61. Jahrgang, Februar 2008,
S. 82–86
Rechtsdepesche, Januar/Februar 2008
Wagner, F.: Neue Berufsperspektiven im Bereich der Pflege – Eine Chance für das Gesundheitswesen, S.10–15
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode, Vierter Pflegebericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung DS 16/7772






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