Dr. h.c. Jürgen Gohde (60) ist Vorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) in Köln und steht dem vom Gesundheitsministerium eingesetzten Beirat zur Ausarbeitung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs vor. Mit ihm sprachen wir über die Auswirkungen der Pflege nach Bedarfsgraden.
Wie wirkt sich die neue Einteilung der Pflegebedürftigkeit nach Bedarfsgraden auf den Alltag der ambulanten Pflegekräfte aus?
Dr. h.c. Jürgen Gohde: Es besteht die Chance für eine neue Pflegepraxis. Der Abschied von der Pflege im Minutentakt ist auf jeden Fall vorgesehen. Wie sich das neue Verständnis von Pflegebedürftigkeit in der Praxis darstellt, wird sich erst zeigen, wenn zum Beispiel Leistungsvereinbarungen getroffen wurden. Daran arbeiten wir gerade.
Was macht Sie sicher, dass das neue Verfahren funktionieren wird?
Dr. h.c. Jürgen Gohde: Das neue Begutachtungsverfahren ist sehr sorgfältig auf wissenschaftlicher Ebene entwickelt worden. Weiter haben wir die Erfahrungen der MDK-Gutachter mit einbezogen, und auch Vertreter des Pflegerates waren kontinuierlich an der Entwicklung beteiligt. So habenwir für Praxisnähe gesorgt. Jeder Systemwechsel birgt Schwierigkeiten, denen man aber beispielsweise mit Schulungen begegnen kann.
Sind das neue Begutachtungsverfahren und die anschließende Betreuung nach Bedarf mit dem jetzigen Personalstand zu leisten?
Dr. h.c. Jürgen Gohde: Das wird sich erst zeigen, wenn beispielsweise die Leistungs-vereinbarungen geschlossen worden sind.
Experten rechnen mit Mehrkosten von bis zu drei Milliarden Euro.
Dr. h.c. Jürgen Gohde: Zahlen sind momentan mit Vorsicht zu genießen. Der Beirat orientiert sich am jetzigen Leistungsniveau, wird aber der Regierung noch weitere Szenarien durchrechnen. Ich spreche zum heutigen Zeitpunkt über keine Zahlen. Konkrete Summen werden von uns erst genannt werden können, wenn Höhe und Abstand des Schwellenwertes und die Vergütung der Leistung festgelegt sind.