Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH), Sektion Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/ Rehabilitation, hat einen MRSA-Maßnahmenplan für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens außerhalb der Krankenhäuser erstellt. Dieser richtet sich an die Bereiche stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante/häusliche Krankenpflege, ambulante Behandlung in medizinischen Einrichtungen und Rehabilitation.
Auszüge aus den Empfehlungen
Staphylokokken spielen als Auslöser von nosokomialen Infektionen im Krankenhaus, in Pflegeeinrichtungen, in der ambulanten Pflege, aber auch in Reha-Einrichtungen eine große Rolle. Methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA) sind immer noch ein gewaltiges und aufwändiges Problem in diesen Einrichtungen. Die DGKH-Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation" hat den 2002 erstmals erstellten MRSA-Maßnahmenplan aktualisiert und möchte stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der ambulanten Pflege Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen geben. Nachfolgend werden einige kurze Auszüge der Empfehlung vorgestellt.
Es ist mittlerweile weltweit durchStudien belegt, dass Patienten mit Infektionen durch multiresistente Erreger einen deutlich längeren Heilungsverlauf haben und zudem eine signifikant erhöhte infektionsbedingte Morbidität sowie direkte und indirekte Mortalität aufweisen, als dies bei Infektionen durch Antibiotika-empfindliche Erreger der Fall ist. Dies gilt in besonderem Maße in Zusammenhang mit MRSA. Vor diesem Hintergrund hat das Robert Koch-Institut (RKI) bereits vor einigen Jahren für Krankenhauspatienten eine Reihe von Maßnahmen veröffentlicht. Für die übrigen Einrichtungen des Gesundheitswesens gibt es nur wenige konkrete Vorgaben oder Handlungsempfehlungen. Hier ist die MRSA- Thematik für Bewohner oder Patienten im Vergleich zu Patienten in Akutkrankenhäusern im Allgemeinen geringer. Dennoch gilt auch hier die selbstverständliche Forderung, notwendige Maßnahmen zur unkontrollierten Ausbreitung von multiresistenten Erregern, insbesondere MRSA, situationsgerecht umzusetzen und einzuhalten.
So ist beispielsweise eine dauerhafte Isolation bei nicht MRSA-sanierbarem Zustand während eines begrenzten Krankenhausaufenthaltes vertretbar und dem Betroffenen zu erklären, würde aber in einer Langzeitpflege einer Abtrennung von allen Sozialkontakten gleichkommen. Daher ist festzulegen, wie weit und mit welchen Einschränkungen Gemeinschaftseinrichtungen aufgesucht und an Gruppenaktivitäten teilgenommen werden kann beziehungsweise sollte.
Die im Folgenden formulierten Empfehlungen wurden aus der Sicht der Hygiene und Infektionsprävention unter Berücksichtigung der Praktikabilität erstellt. Juristische Aspekte und die jeweiligen Vertragsbestandteile müssen zusätzlich berücksichtigt werden.
Übertragungswege und Personalschutz
Hauptübertragungsweg des MRSA sind die Hände, sowohl die der MRSA-Kolonisierten als auch die des betreuenden Personals (Ärzte, Pflegende, Physiotherapeuten, Podologen). Die Unterbrechung der Infektionskette erfolgt wirksam durch Händehygiene, also Desinfektion sowie zusätzliches Tragen von Schutzhandschuhen. Die Desinfektionsvorschrift gilt auch bei beziehungsweise nach der Benutzung von Einmalhandschuhen.
Weitere Übertragungsmöglichkeiten bestehen durch Kontakt mit kontaminierten Oberflächen, Gegenständen oder Pflegeartikeln. Daher ist während einer Sanierungsphase eine entsprechende Flächendesinfektion vorzunehmen. Vor allem dann, wenn eine Kontamination vorliegt oder wenn Gegenstände und Geräte aus dem MRSA-Zimmer in andere Bereiche gebracht werden. Die persönliche Hygiene und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz) stellen den aktiven Personalschutz dar.
Risikogruppen
Prinzipiell kann jeder Mensch mit MRSA besiedelt werden. Das Risiko für eine langfristige Besiedelung (Trägertum) und damit auch für eine Infektion besteht allerdings vor allem bei Menschen mit einer lokalen oder generalisierten Abwehrschwäche. Erstere können eine chronische Wunde oder ein Dekubitalgeschwür sein, Letztere hohes Alter, Mangelernährung, chronische Hauterkrankungen oder Diabetes mellitus. Bei Gesunden ist das dauerhafte Besiedelungsrisiko damit geringer einzuschätzen.
Solange bestimmte invasive Medizinprodukte wie Harn- oder Gefäßkatheter, PEG, SPF und weitere klinisch erforderlich sind, ist das Risikoeiner langfristigen MRSA-Besiedelung erhöht.
Schulung
Das Personal medizinischer und pflegerischer Einrichtungen ist hinsichtlich der Bedeutung von MRSA und des Umgangs mit MRSA-kolonisierten beziehungsweise -infizierten Patienten/Bewohnern zu schulen, und das Einhalten allgemeiner und spezieller Hygienemaßnahmen ist zu kontrollieren (Anleitung des Betroffenen und der Besucher zur Händedesinfektion).
Bei begründetem Verdacht oder Nachweis einer MRSA-Kolonisation/-Infektion ist das hygienebeauftragte Personal umgehend zu informieren.
Schutz vor Kontamination in der Pflegeeinrichtung
Einzelzimmer ist anzuraten bei MRSA-Besiedlung/-Infektion eines Bewohners
- mit ausgedehnten chronischen Hautläsionen (z.B. Ekzem, Wunden),
- schuppenden Dermatosen bei gleichzeitiger Besiedelung der Haut,
- mit invasiven Zugängen (z.B. Harnwegskatheter, PEG-Sonden) und insbesondere bei Besiedelung der Atemwege und gleichzeitigem Tracheostoma,
- gegebenenfalls während der Sanierung.
Ansonsten ist die Pflege im Mehrbettzimmer möglich, wenn der Mitbewohner keine offenen Wunden hat oder mit Katheter, Sonde oder Tracheostoma versorgt ist.
Verlassen des Einzelzimmers ist möglich, wenn
- Hautläsionen/offene Wunden sicher verbunden und das Tracheostoma beziehungsweise der Zugang zur PEG-Sonde abgedeckt sind und/oder geschlossene Harnableitungssysteme genutzt werden
- der Patient kooperativ ist und selbst Händehygiene vornehmen kann oder sie durch eine Pflegeperson zulässt
Vermeidung direkter oder indirekter Kontakte des Bewohners/Patienten zu anderen Patienten/Bewohnern ist anzuraten, wenn der Betroffene
- abgesaugt werden muss, starke Sekretabsonderung hat, hustet, schnupft, nässende Ekzeme hat, stark ausgetrocknete oder schuppende Haut hat oder mangelhafte persönliche Hygiene betreibt.
Ein Problem sind demente Patienten; hier müssen situationsabhängige Regelungen gefunden werden, die zwar vom rein hygienischen Standpunkt her sicher oft nicht zufriedenstellend sind, aber in der Praxis nicht anders umgesetzt werden können.
Pflege in der Rehabilitation
Räumlich-funktionelle Anforderungen an die Unterbringung von MRSA-Patienten:
- Auch MRSA-kolonisierte Patienten haben einen Anspruch auf alle medizinisch erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen.
- Vor Beginn einer Rehabilitationsmaßnahme ist zu klären, ob durch erforderliche Isolierungs- und Schutzmaßnahmen das Rehabilitationsziel erreicht werden kann.
- Nach Möglichkeit sollte die MRSA-Sanierung vor der Reha-Maßnahme im häuslichen Bereich erfolgen und ggf. bei ausgewählten Indikationen ein Aufnahmescreening durchgeführt werden.
- Besteht bei dem Rehabilitanden eine eingeschränkte Aussicht für eine erfolgreiche Dekolonisierung, sollte er schon im Vorfeld der Rehabilitationsmaßnahme über notwendige Hygienemaßnahmen informiert werden.
- Grundsätzlich ist eine Einzelzimmerunterbringung notwendig. Ein Zusammenlegen mehrerer MRSA-Kolonisierter ist möglich (Kohortierung).
- Die Unterbringung muss angepasst an das Risiko erfolgen.
Ambulante/häusliche Krankenpflege
Einschränkungen von MRSA- Trägern:
- Während einer Besiedlung/ Infektion mit MRSA sollte kein Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen, wie zum Beispiel Sauna, Schwimmbad, Therapiebad oder Whirlpool, erfolgen.
- Enge Berührungskontakte der Träger zu Personen mit offenen Wunden oder Hautekzemen sowie zu schwerstkranken Angehörigen und zu Neugeborenen vermeiden.
Es werden in der Empfehlung für Pflegeeinrichtungen, Häusliche Pflege und Reha-Einrichtungen aussagekräftige Informationen zu folgenden Bereichen gegeben:
- Desinfektion und Reinigung/ Abfallentsorgung
- Medizinische Maßnahmen/ Eingriffe am Bewohner
- Screening
- Sanierung von MRSA-Trägern Bewohner/Personal
- Maßnahmen bei Verlegung und Transport in andere Krankenhäuser beziehungsweise Einrichtungen
- Maßnahmen bei Entlassung beziehungsweise Aufhebung der speziellen Maßnahmen
Anmerkung:
Das 14-seitige Papier kann kostenlos auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (www.dkhg.de) heruntergeladen werden.