Im Rahmen des Modellprojekts „Werkstatt Pflegestützpunkte" hat das Kuratorium Deutsche Altershilfe bei den bundesweit bisher eingerichteten 16 Pilot-Pflegestützpunkten sowohl eine Kundenbefragung als auch eine Auswertung der Dokumentationssysteme vorgenommen. Dabei wurde unter anderem deutlich, wie sehr die präventiven Effekte bei den Ratsuchenden im Vordergrund stehen.
Stützpunkte spielen eine wichtige Rolle bei Prävention
Bis zum jetzigen Zeitpunkt (Juni 2009) sind bundesweit 16 Pilot-Pflegestützpunkte in Betrieb genommen. Um einen Überblick über die erbrachten Leistungen und die Wünsche der Rat- und Hilfesuchenden in den Pflegestützpunkten zu erhalten, wurden zusätzlich zu der Kundenbefragung die Dokumentationssysteme und die in den Stützpunkten geführten Statistiken ausgewertet. Dabei wurde ersichtlich, dass die Nutzer ihren gesetzlichen Anspruch auf umfassende Beratung auch wahrnehmen. Besonders bemerkenswert ist hier die Bedeutung des vorpflegerischen Bereichs und der Wohnberatung (siehe dazu Abb. 1). Hier zeigt sich, dass die Pflegestützpunkte eine besondere Rolle im Bereich Prävention spielen können.
Eine weitere wichtige Erkenntnis besteht darin, dass in den Pilot-Pflegestützpunkten nicht nur die Leistung der Fallsteuerung, die im Verantwortungsbereich der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI liegt, nachgefragt wird. Wie Abbildung 2 zeigt, hat nur jeder zehnte Rat- und Hilfesuchende einen Bedarf an Fallsteuerung. Die Übersicht der Pflegestufen der Betroffenen gibt einen weiteren deutlichen Hinweis darauf, dass Pflegestützpunkte präventiv wirken können. Denn von den 2100 Betroffenen, bei denen Angaben über die Pflegestufe erfasst wurden, sind über die Hälfte keiner Pflegestufe zugeordnet. Diese Zahlen belegen, dass die Pilot-Pflegestützpunkte ihrer zugeschriebenen Aufgabe als erste Anlaufstelle für Information und Beratung umfassend nachkommen und sie bei Bedarf die Einbeziehung der Pflegeberater der Kassen für die Fallsteuerung ermöglichen können.
Aus Sicht des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) ist gerade die Tatsache, dass viele der Rat- und Hilfesuchenden keine Pflegestufe haben und dass auch oft (noch) kein Bedarf an Fallsteuerung vorliegt, ein wichtiger Grund, der für den Mehrwert von Pflegestützpunkten spricht. Denn damit ist klar, dass viele Menschen durch den Pflegestützpunkt unterstützt werden, die nicht zur Zielgruppe der Pflegeberatung durch die Kassen gehören. Des Weiteren zeigen die Zahlen, dass vielfach Folgekontakte zwischen Pilot-Pflegestützpunkt und den Ratsuchenden notwendig sind. So konnte bei den Pilot-Pflegestützpunkten, die sowohl Erst- als auch Folgekontakte dokumentieren, beobachtet werden, dass es sich bei über 70 Prozent der Gesamtkontakte um Folgekontakte handelt.
Dokumentation wird unterschiedlich gehandhabt
Die Daten-Auswertung zeigte aber auch große Unterschiede bei den einzelnen Pilot-Pflegestützpunkten auf, so zum Beispiel bei den verwendeten Dokumentationssystemen und in der unterschiedlichen Verwendung von Begrifflichkeiten und Definitionen. Was in dem einen Stützpunkt klar der Vermittlung von Einzelinformationen zugeordnet wird, ist in einem anderen bereits Beratung. Ebenso gibt es unterschiedliche Dokumentationsinhalte. In einigen Stützpunkten werden telefonische Anfragen nach Einzelinformationen nicht erfasst oder mit einem „Kreuz" dokumentiert, wohingegen in anderen bei jedem Kontakt Informationen über den Rat- und Hilfesuchenden erfragt werden.
In Bezug auf die eingesetzten Ressourcen zeigte sich, dass die Träger der meisten Pilot-Pflegestützpunkte, solange ihre dauerhafte Finanzierung nicht gesichert ist, keine Möglichkeit haben, größere Investitionen zu tätigen und stärker in Personal zu investieren. Eine Ausnahme bilden Stützpunkte, die auf etablierten Vorstrukturen und damit finanziell langfristig gesicherten Angeboten basieren.
Dies zeigt sich bei den Öffnungszeiten. Hier gibt es Pilot-Stützpunkte, die an allen Werktagen in der Woche Sprechstunden anbieten, und andere, die nur für wenige Stunden in der Woche geöffnet haben. Dies wirkt sich auch auf die Anzahl der Kontakte in den Pilot-Pflegestützpunkten aus. So lag die Spannbreite der durchschnittlich 120 Kontakte im Monat zwischen 18 und 530.
Entscheidend dafür, dass Pflegestützpunkte die Versorgungslandschaft wesentlich weiter entwickeln können, ist die Etablierung eines Systems zur externen Qualitätssicherung. Prinzipiell können hier zwei Ansätze unterschieden werden: ein zentraler und ein dezentraler. Bei einem zentralen Ansatz würde eine Landesinstitution die Aufgabe der Qualitätssicherung wahrnehmen. Bei einem dezentral orientierten Ansatz würde ein Aufsichtsgremium im Pflegestützpunkt gebildet. In einem solchen Aufsichtsgremium sollten Kassen, Kommunen und Leistungserbringer sowie Betroffenen-Vertreter zusammenarbeiten, damit sich die unterschiedlichen Interessenkonstellationen neutralisieren.
Im Rahmen der beiden Ansätze können dann Stichproben von den Beratungsfällen gezogen werden und diese hinsichtlich der geleisteten Beratungsqualität bewertet werden. Erste Kriterien wurden hierzu im KDA entwickelt. Generell empfiehlt es sich, die Beratungsqualität durch Mindestanforderungen an die Strukturqualität, wie etwa das Vorhandensein eines Beschwerdemanagements, abzusichern.
74 Prozent der Ratsuchenden sind sehr zufrieden
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Pilot-Pflegestützpunkte sich zwar noch auf dem Weg zum regulären Pflegestützpunkt befinden, der Nutzen und die Akzeptanz in der Bevölkerung aber schon eindeutig zu erkennen sind. Von den 344 Rat- und Hilfesuchenden, die an der anonymen Befragung teilgenommen haben, gaben fast 74 Prozent an, „sehr zufrieden" mit der Leistung des Pilot-Pflegestützpunktes gewesen zu sein. Ein weiteres Viertel der Befragten zeigte sich „zufrieden". Daher ist es kein Wunder, dass die Frage, ob sie in Zukunft wieder einen Pilot-Pflegestützpunkt aufsuchen würden, von über 99 Prozent der Befragten bejaht wurde.
Wenn in diesem Jahr in den Bundesländern, die eine Bestimmung zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erlassen, klare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Anschubfinanzierung nach § 92c SGB XI si-chern und die Einbeziehung der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI regeln, ist davon auszugehen, dass Pflegestützpunkte vielerorts ihren gesetzlich geforderten Aufgaben nachkommen können. Das bedeutet, sie bieten allen pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen, aber auch allen anderen Rat- und Hilfesuchenden eine neutrale, kostenlose und umfassende Beratung und Begleitung in allen Fragen zur Pflege und auch darüber hinaus.
Anmerkung:
Das KDA begleitet im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums die Pilot-Pflegestützpunkte in den Phasen ihrer Entstehung, Implementierung und Erprobung.