• Management
Prozessoptimierung

Arbeitshilfe für das Entlassungsmanagement

Verkürzte Verweildauern im Krankenhaus führen zu immer schnelleren Entlassungen der Patienten. Die Arbeitsgemeinschaft „Pflegeüberleitung“ des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) hat mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Baden-Württemberg neue Wege beschritten, und eine Arbeitshilfe zur Entlassung entwickelt.

Die zeitliche Ressource, die Pflegeüberleitungs-Fachkräfte zur Organisation der Weiterversorgung ihres Patienten haben, verkürzt sich zunehmend. Das heißt, es bleiben in der Regel nur wenige Arbeitstage, um Hilfsmittel, einen Pflegedienst oder die Überleitung in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu organisieren. Häufig besteht keine Pflegestufe und es kommt zur Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus bevor Leistungen der Pflegekasse bewilligt werden. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen, die zunächst der Patient zu tragen hat. Ohne Pflegestufe muss die Leistung des Pflegedienstes und der Pflegeeinrichtung vorfinanziert werden. Die Bearbeitungsdauer der Kranken-, bzw. Pflegekassen für die Genehmigung der Hilfsmittel und der Pflegestufe fällt dabei sehr unterschiedlich aus und kann wenige Tage bis Wochen betragen.

Zusammenarbeit mit dem MDK
Aus dieser Problemstellung heraus entstand der Wunsch nach einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Baden-Württemberg und der AG Pflegeüberleitung. Die Ko­ordinatorin Andrea Mader nahm daraufhin Kontakt mit Dr.Waltraud Hannes, Leiterin des Fachbereichs Pflege, Pflege-begutachtung/Qua­litätsprüfung Pflege beim MDK Baden-Württemberg auf. Da­mals stellten etwa 135000 Menschen in Baden Württemberg einen Antrag auf Pflegeeinstufung, davon wurden etwa 14000 Eilanträge nach Aktenlage begutachtet. Ein Groß­teil dieser Eilanträge betraf Patienten, die nach der Krankenhausbehandlung in einem Pflegeheim weiter betreut werden mussten. Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen stellt der MDK Baden-Württemberg bei Eilanträgen nicht nur fest, ob mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt, sondern empfiehlt eine Pflegestufe. Der Anteil der Widerspruchsbegutachtungen im Eilverfahren war in den letzten Jahren um 1,5 Prozent gesunken. Dies führte der MDK auf die Beratung der Patienten durch qualifizierte Pflegefachkräfte  zurück. Zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge entstanden danach durch Mängel bei der Antragstellung. Hierzu zählten unter anderem unvollständig ausgefüllte und schwer leserliche Überleitungsbögen und spär­liche Informationen zu konkreten krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen der Patienten.

Dies motivierte beide Seiten, eine Arbeitshilfe für Überleitungsmanager in stationären Einrichtungen zu erstellen.  Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Überleitungsmanagern, Vertretern aus den Landesverbänden der Pflegekassen und des MDK Baden-Württemberg erarbeiteten eine Arbeitshilfe, die nach einem Jahr umgesetzt wurde. Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekasse informierte der MDK Baden-Württemberg die Baden-Württembergische Krankenhaus­gesellschaft über die Arbeits-hilfe. Diese leitete die Krankenhausgesellschaft an ihre Mitgliedseinrichtungen weiter.

Die Arbeitshilfe informiert die Überleitungsmanager über das Verfahren der Antragsstellung und die Informationen, die der MDK zur Begutachtung benötigt (d.h. den Überleitungsbogen). Der Überleitungsbogen enthält Patientendaten und Informationen zu Grundpflege/Hilfebedarf sowie die psychische Situation unter sozialpflegerischem As­pekt.
Zudem ist in der Arbeitshilfe die Indikation für Pflegehilfsmittel mit der Angabe der jeweiligen Nummer im Hilfsmittel-Verzeichnis.

Für eine qualifizierte Begutachtung im Eilverfahren nach Aktenlage bittet der MDK die Überleitungsmanager um konkrete Informationen zu den krank­heitsbedingten Fähigkeitsstörungen der Patienten. Dies gilt insbesondere für Patienten mit psychischen oder neurologischen Erkrankungen, die noch in der Lage sind, die Selbstpflege motorisch selbständig durchzuführen, aber dazu angeleitet oder dabei beaufsichtigt werden müssen. Eine weitere Besonderheit im Überleitungsbogen stellt  die prognostische Einschätzung des Pflegeaufwandes aus pflegefachlicher Sicht dar.

Was die Hilfsmittel betrifft, ist ein wichtiger Punkt für die häusliche Versorgung die Indikation „Verordnung Pflegebett“. Denn ohne Pflegestufe wird dieses in der Regel nicht genehmigt. Hängt der Entlassungstag vom Krankenhaus von der rechtzeitigen Lieferung des Pflegebettes ab, so sind alle Beteiligten gefordert gut und zügig zusammen zu arbeiten, sonst zieht dies die Verzögerung der Entlassung nach sich. Der MDK betont, dass die Notwendigkeit der Mobilisation keine Indikation für die Verordnung darstellt. Die Genehmigung für das Pflegebett wird nur erteilt, wenn sich der Patient überwiegend im Bett aufhält und auch dort gepflegt wird (s.a. SGB XI § 40 (1)).

Durch die qualifizierte pflegefachliche Beratung können die Pflegeüberleitungen gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen ein nachhaltiges Versorgungskonzept für die nachstationäre Betreuung erarbeiten und nicht erfolgversprechende Antragstellungen vermeiden.

Arbeitshilfe wird an PNG angepasst
Im August 2012 hat eine kleine Arbeitsgruppe von Mitgliedern des Arbeitskreises Pflegeüberleitung des DBfK und des MDK die Arbeitshilfe an die Anforderungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) angepasst. Im Fokus steht jetzt die Weiterentwicklung des Schnittstellenmanagements für Patienten die einen Pflegeantrag gestellt ha­ben, aber wegen einer Krankenhausbehandlung nicht begutach­tet werden konnten. Der überarbeitete Überleitungsbogen wird jetzt in ausgewählten Regionen Baden-Württembergs auf seine Praktikabilität getestet. Für Hospiz – und Palliativpatienten wurde die Arbeitshilfe bereits übernommen.

Zur Sicherstellung der qualifizierten nachstationären Versorgung von Patienten, die nach der Krankenhausbehandlung Hilfe und Unterstützung benötigen, wird der Austausch zwischen dem Arbeitskreis Pflegeüberleitung des DBfK und dem MDK konsequent weitergeführt.

Verfasser:

Ulrike Greschner, Monika Schmitt

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie das Wichtigste zur Pflege garantiert kostenlos, immer aktuell und bewährt zuverlässig direkt in Ihr Postfach!

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Anmelden“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass der Bibliomed-Verlag mir regelmäßig pflegerelevante News aus Politik, Wissenschaft und Praxis zusendet. Dieser Newsletter kann werbliche Informationen beinhalten. Die E-Mail-Adressen werden nicht an Dritte weitergegeben. Meine Einwilligung kann ich jederzeit per Mail an info@bibliomed.de gegenüber dem Bibliomed-Verlag widerrufen. 

Archiv

2023

  • März
  • Februar
  • Januar

2022

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2021

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2020

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2019

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2018

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2017

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2016

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2015

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2014

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2013

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2012

  • Dezember
  • November
  • Oktober
  • September
  • August
  • Juli
  • Juni
  • Mai
  • April
  • März
  • Februar
  • Januar

2011

  • Dezember

Die Schwester | Der Pfleger

12x jährlich

Die Schwester | Der Pfleger 
Deutschlands meistabonnierte Pflegezeitschrift

Zeitschriftencover

PflegenIntensiv

4x jährlich

PflegenIntensiv ist das Spezialmagazin für Pflegende auf Intensivstationen, in der Anästhesie und im OP

Zeitschriftencover

angehoerige-pflegen.de

Online-Angebot

Der Online-Ratgeber liefert praxisnahes Wissen rund um die Pflege im häuslichen Umfeld.

APO-Eigenwerbung-BibPflege_230317.png