Verkürzte Verweildauern im Krankenhaus führen zu immer schnelleren Entlassungen der Patienten. Die Arbeitsgemeinschaft „Pflegeüberleitung“ des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) hat mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Baden-Württemberg neue Wege beschritten, und eine Arbeitshilfe zur Entlassung entwickelt.
Die zeitliche Ressource, die Pflegeüberleitungs-Fachkräfte zur Organisation der Weiterversorgung ihres Patienten haben, verkürzt sich zunehmend. Das heißt, es bleiben in der Regel nur wenige Arbeitstage, um Hilfsmittel, einen Pflegedienst oder die Überleitung in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu organisieren. Häufig besteht keine Pflegestufe und es kommt zur Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus bevor Leistungen der Pflegekasse bewilligt werden. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen, die zunächst der Patient zu tragen hat. Ohne Pflegestufe muss die Leistung des Pflegedienstes und der Pflegeeinrichtung vorfinanziert werden. Die Bearbeitungsdauer der Kranken-, bzw. Pflegekassen für die Genehmigung der Hilfsmittel und der Pflegestufe fällt dabei sehr unterschiedlich aus und kann wenige Tage bis Wochen betragen.
Zusammenarbeit mit dem MDK
Aus dieser Problemstellung heraus entstand der Wunsch nach einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Baden-Württemberg und der AG Pflegeüberleitung. Die Koordinatorin Andrea Mader nahm daraufhin Kontakt mit Dr.Waltraud Hannes, Leiterin des Fachbereichs Pflege, Pflege-begutachtung/Qualitätsprüfung Pflege beim MDK Baden-Württemberg auf. Damals stellten etwa 135000 Menschen in Baden Württemberg einen Antrag auf Pflegeeinstufung, davon wurden etwa 14000 Eilanträge nach Aktenlage begutachtet. Ein Großteil dieser Eilanträge betraf Patienten, die nach der Krankenhausbehandlung in einem Pflegeheim weiter betreut werden mussten. Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen stellt der MDK Baden-Württemberg bei Eilanträgen nicht nur fest, ob mindestens erhebliche Pflegebedürftigkeit vorliegt, sondern empfiehlt eine Pflegestufe. Der Anteil der Widerspruchsbegutachtungen im Eilverfahren war in den letzten Jahren um 1,5 Prozent gesunken. Dies führte der MDK auf die Beratung der Patienten durch qualifizierte Pflegefachkräfte zurück. Zeitliche Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge entstanden danach durch Mängel bei der Antragstellung. Hierzu zählten unter anderem unvollständig ausgefüllte und schwer leserliche Überleitungsbögen und spärliche Informationen zu konkreten krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen der Patienten.
Dies motivierte beide Seiten, eine Arbeitshilfe für Überleitungsmanager in stationären Einrichtungen zu erstellen. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Überleitungsmanagern, Vertretern aus den Landesverbänden der Pflegekassen und des MDK Baden-Württemberg erarbeiteten eine Arbeitshilfe, die nach einem Jahr umgesetzt wurde. Im Auftrag der Landesverbände der Pflegekasse informierte der MDK Baden-Württemberg die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft über die Arbeits-hilfe. Diese leitete die Krankenhausgesellschaft an ihre Mitgliedseinrichtungen weiter.
Die Arbeitshilfe informiert die Überleitungsmanager über das Verfahren der Antragsstellung und die Informationen, die der MDK zur Begutachtung benötigt (d.h. den Überleitungsbogen). Der Überleitungsbogen enthält Patientendaten und Informationen zu Grundpflege/Hilfebedarf sowie die psychische Situation unter sozialpflegerischem Aspekt.
Zudem ist in der Arbeitshilfe die Indikation für Pflegehilfsmittel mit der Angabe der jeweiligen Nummer im Hilfsmittel-Verzeichnis.
Für eine qualifizierte Begutachtung im Eilverfahren nach Aktenlage bittet der MDK die Überleitungsmanager um konkrete Informationen zu den krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen der Patienten. Dies gilt insbesondere für Patienten mit psychischen oder neurologischen Erkrankungen, die noch in der Lage sind, die Selbstpflege motorisch selbständig durchzuführen, aber dazu angeleitet oder dabei beaufsichtigt werden müssen. Eine weitere Besonderheit im Überleitungsbogen stellt die prognostische Einschätzung des Pflegeaufwandes aus pflegefachlicher Sicht dar.
Was die Hilfsmittel betrifft, ist ein wichtiger Punkt für die häusliche Versorgung die Indikation „Verordnung Pflegebett“. Denn ohne Pflegestufe wird dieses in der Regel nicht genehmigt. Hängt der Entlassungstag vom Krankenhaus von der rechtzeitigen Lieferung des Pflegebettes ab, so sind alle Beteiligten gefordert gut und zügig zusammen zu arbeiten, sonst zieht dies die Verzögerung der Entlassung nach sich. Der MDK betont, dass die Notwendigkeit der Mobilisation keine Indikation für die Verordnung darstellt. Die Genehmigung für das Pflegebett wird nur erteilt, wenn sich der Patient überwiegend im Bett aufhält und auch dort gepflegt wird (s.a. SGB XI § 40 (1)).
Durch die qualifizierte pflegefachliche Beratung können die Pflegeüberleitungen gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen ein nachhaltiges Versorgungskonzept für die nachstationäre Betreuung erarbeiten und nicht erfolgversprechende Antragstellungen vermeiden.
Arbeitshilfe wird an PNG angepasst
Im August 2012 hat eine kleine Arbeitsgruppe von Mitgliedern des Arbeitskreises Pflegeüberleitung des DBfK und des MDK die Arbeitshilfe an die Anforderungen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes (PNG) angepasst. Im Fokus steht jetzt die Weiterentwicklung des Schnittstellenmanagements für Patienten die einen Pflegeantrag gestellt haben, aber wegen einer Krankenhausbehandlung nicht begutachtet werden konnten. Der überarbeitete Überleitungsbogen wird jetzt in ausgewählten Regionen Baden-Württembergs auf seine Praktikabilität getestet. Für Hospiz – und Palliativpatienten wurde die Arbeitshilfe bereits übernommen.
Zur Sicherstellung der qualifizierten nachstationären Versorgung von Patienten, die nach der Krankenhausbehandlung Hilfe und Unterstützung benötigen, wird der Austausch zwischen dem Arbeitskreis Pflegeüberleitung des DBfK und dem MDK konsequent weitergeführt.
Verfasser:
Ulrike Greschner, Monika Schmitt