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Der Nächstenliebe verpflichtet

Das Mittelalter gilt bis heute als „dunkel“ – erst recht, wenn es um die Medizin geht. Bilder von Hilflosigkeit, Schmerz, Qual und Tod prägen die Vorstellung des Erkrankten der Jahre 500 bis 1500. Ganz falsch ist das nicht, aber eben auch nur die halbe Wahrheit. Das Gebot der Nächstenliebe war schon in früheren Epochen Antrieb, den kranken oder hilflosen Mitmenschen zu helfen. Dass die damalige Art der Hilfe heute eher inhuman wirkt, steht nicht im Gegensatz zur hehren Absicht, Gott und den Menschen durch gute Werke zu gefallen. Eine Tour d’horizon durch die Heilkunst des Mittelalters.

Bewahrer des antiken medizinischen Wissens

Mit dem Zusammenbruch des Imperium Romanum drohten die kulturellen und medizinischen Traditionen im lateinischen Westen (Rom) – anders als im griechischsprachigen Osten (Byzanz) – verloren zu gehen. Es waren die Klöster, die zumindest fragmentarisch das antike Wissen bewahrten. Berühmt wurde die Bibliothek des Cassiodor (490–583), dem Theologen, Historiker und Berater von Ostgotenkönig Theoderich. Sie gelangte nach Cassiodors Tod in das von Benedikt 529 gegründete Kloster Monte Casino. Hier wurden nun einige wichtige antike Schriften von Hippokrates und Galen, das Kräuterbuch des Dioskurides aus dem ersten Jahrhundert und das Krankheitsbuch des Caelius Aurelianus (um 400) ins Lateinische übersetzt und kopiert. Viele andere Klöster gingen ähnlich vor.

Für die Bewahrung des antiken Wissens ebenfalls von großer Bedeutung war dessen Rezeption durch die persisch-arabisch-islamische Welt. Manche Schriften wurden dort übersetzt und gelangten mit der Entfaltung der okzidentalen Übersetzungszentren in das christliche Europa. Von epochaler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die Vertreibung der Anhänger des nach dem Konzil von Ephesus (431) verbannten Bischofs von Konstantinopel, Nestorius. Die Nestorianer wanderten nach Osten und brachten die griechische Heilkunde bis nach Indien und China. Sie übersetzten unter anderem die Schriften von Hippokrates und Galen ins Syrische, Persische und Arabische und gründeten Medizinschulen nach byzantinischem Muster. Die antiken Schriften regten noch Jahrhunderte später zu weiteren Übersetzungen, Neuinterpretationen und weiterführenden Forschungen an. Zum bedeutendsten arabischen Übersetzungszentrum wurde Bagdad. Der persische Leibarzt des Kalifen von Bagdad, Avicenna (980–1037), entwarf einen „Kanon der Medizin“, mit dem er den Anspruch erhob, das heilkundliche Wissen der alten Welt abschließend zusammengefasst zu haben. Über die Übersetzung Avicennas durch Gerhard von Cremona haben die Schriften des lebenslustigen Gelehrten bis ins 18. Jahrhundert großen Einfluss im christlichen Europa gewonnen, beispielsweise auf Thomas von Aquin.


Heilen im Kloster

Nonnen und Mönche sahen sich in besonderer Weise der christlichen Nächstenliebe und damit auch der Krankenpflege verpflichtet. Über allem stand nach der Lehre des Kirchenvaters Augustinus (354–430) die Vorstellung vom Christus Medicus, nach der letztlich nur Gott zu heilen versteht. Ausdrücklich heißt es in der Regel des Ordensgründers Benedikt von Nursia (ca. 480–547), die Sorge um den kranken Mitbruder müsse „vor und über allem stehen“. Jedes Kloster sollte über einen Krankenpflegeraum verfügen. Der als idealtypisch angesehene Plan des Klosters Sankt Gallen aus dem 9. Jahrhundert sah darüber hinaus eine separate Küche und ein separates Bad für Kranke, Räumlichkeiten für Ärzte und Patientenbehandlung (Aderlass) sowie einen Heilkräutergarten vor. Bischöfe gründeten zudem Krankenhäuser, so bereits um 500 Caesarius in Arles. Therapie und Diagnostik orientierten sich an der Humoralpathologie Galens, die eine Ausgeglichenheit der menschlichen Säfte (Blut, Schleim, schwarze und gelbe Galle) forderte und der tradierten Diätetik, der Kunst der gesunden Lebensführung. Sie war leicht mit den Regularien des Klosterlebens in Einklang zu bringen und reizte die gelehrten Mönche immer wieder zu Korrekturen. Daneben standen die Signaturenlehre, die Stoffe auf ihre Heilkraft hin deutete, sowie religiöse und astrologische Krankheitskonzepte. Kloster- und Volksmedizin lassen sich nicht immer klar auseinanderhalten. Besonders deutlich wird dies im Fall der Äbtissin Hildegard von Bingen (1098–1179). Sie sah Krankheit durchaus als Folge individueller Sünde, aber auch als Folge des Miteinanders von Leib und Seele. In „Physica“ wendet sich Hildegard Heilmitteln aus Mineralien, Tieren und Pflanzen zu. Gottesfurcht, Diätetik und Signaturenlehre fließen hier zusammen: Wenn der Mensch zum Maßhalten bereit ist und es Gott gefällt, entfaltet nach Hildegard beispielsweise der Diamant Wirkung „gegen Spinnweben und Schlangengift, gegen Fallsucht und Mondsüchtigkeit, bewahrt das Haus vor Dieben und schenkt seinem Träger Tüchtigkeit, Verstand und Weisheit in der Rede“. Hildegards Lehre beruhte nach ihrer Auskunft teilweise auf Visionen. Durch die Berufung auf das Wirken des Heiligen Geistes konnte sie sich absichern.

 

Die Verweltlichung der Medizin

Es war die Kirche selbst, die den Übergang von der monastischen zur scholastischen, von einer klösterlichen zu einer am dialektischen Disput orientierten Medizin einleitete und förderte. 1130 schränkte das Konzil von Clermont die ärztliche Tätigkeit von Mönchen ein; das Konzil von Tours verschärfte im Jahr 1163 diesen Kurs. Mönche durften sich von nun an nicht mehr ärztlich ausbilden lassen. Auf dem vierten Laterankonzil (1215) wurde Klerikern ausdrücklich das Recht auf ärztliche Ausbildung genommen und das Ausüben der Chirurgie verboten. Damit wuchs die kirchenrechtliche Bedeutung des seit der Synode von Lerida (524) kursierenden Satzes „Ecclesia abhorret a sanguine“. Die Gründe lagen aber weniger in einem „Erschrecken vor Blut“ als in der Sorge um das Leben der Patienten und in der Befürchtung vor einem Autoritätsverlust der Geistlichkeit. Doch nicht alle Mönche und Priester – insbesondere in Südfrankreich und Italien – hielten sich an die Konzilsbeschlüsse. Vor 900 hat sich in Salerno eine auf Medizin spezialisierte Schule etabliert, die ähnlich wie Sevilla im Grenzbereich okzidentaler und orientalischer Kultureinflüsse lag. Möglicherweise hatte die seit 1021 zum normannischen Herrschaftsbereich gehörende Medizinschule Einfluss auf die erste ärztliche Approbationsordnung, die der Normanne Roger II. (1095–1154), König von Sizilien, 1140 erließ. Sie sah vor, dass sich „jeder, der von nun an die Heilkunst ausüben will“, einer königlichen Prüfungskommission zu unterwerfen hatte, damit „die Untertanen“ nicht „durch die Unerfahrenheit der Ärzte gefährdet“ wurden.

 


Pest und Aussatz

Der Medizinhistoriker Prof. Dr. Wolfgang U. Eckart hat populär gewordenen Darstellungen von anspruchsloser Gottergebenheit und mangelnder Hygiene im (späten) Mittelalter energisch widersprochen. Denn das Wirken des Arztes wurde in zeitgenössischen Texten häufig und kritisch betrachtet. Zudem sind zahlreiche städtische Verordnungen überliefert, die sich der Sauberkeit der Straßen und dem Umgang mit Nahrungsmitteln widmeten. Angesichts der Badekultur glaubt Eckart sogar, „um die Individualhygiene“ sei es „vielleicht sogar besser“ bestellt gewesen „als heute“. Erst der Seuchenzug der Pest beendete diese Badekultur. Die frühmittelalterliche Pestwelle, die Mitteleuropa 545/546 traf, war weitgehend vergessen, als von 1347 bis 1352 mehr als 25 Millionen Europäer an der Seuche starben; diese Zahl entsprach etwa einem Drittel der Bevölkerung. Der Aussatz – dieser Begriff schließt aus heutiger Perspektive neben der Lepra andere Infektionskrankheiten mit Hautveränderungen ein – begleitete das Mittelalter bis ins 14. Jahrhundert. Im vierten Jahrhundert wurden im Mittelmeerraum erste Spezialanstalten für die „Aussätzigen“ gegründet. Bis zur großen Pest weitete sich der Aussatz aus, bevor er danach aus Europa weitgehend verschwand. Wer an Aussatz litt, musste sich im frühen Mittelalter mit Signalhörnern, später vorwiegend mit Schellen und Klappern bemerkbar machen, damit ihm Gesunde aus dem Weg gehen konnten. Zunächst galt der Aussätzige als ein von Gott für seine Sünden Bestrafter. Er hatte seine Familie zu verlassen und ein Leprahaus aufzusuchen. Die Erfahrung, dass auch Kreuzfahrer an Lepra erkrankten, verbesserte die Stellung der Aussätzigen. Die „Gottesstrafe“ wurde zur „heiligen Krankheit“.


Das christliche Spitalwesen

Das Spital oder Hospital war ursprünglich ein Schutzraum für „hospites“ (Lateinisch für Gäste, aber auch Fremdlinge). Entsprechende Häuser entstanden vom 4. Jahrhundert an entlang der Handelswege und Pilgerstraßen, zunächst im oströmischen Reich unter bischöflicher Verantwortung. Unter der Herrschaft der Merowinger (481–751) wurden zahlreiche Spitäler gegründet. Initiatoren und Stifter waren Geistliche und Adlige. Von Caesarius’ Hospital in Arles wird berichtet, dass die Kranken hier vom Bett aus dem Gottesdienst folgen konnten. Die daneben bestehenden klösterlichen Spitäler – nach der Benediktinerregel war das Kloster für alle Kranken in seinem unmittelbaren Einflussbereich zuständig – erfuhren 816/817 vom Zweiten Aachener Konzil Bestätigung. Jedes Kloster und jedes Stift sollte nun über ein Spital verfügen. Diese Regelung hatte bis 1312 Bestand, als Papst Clemens V. dekretierte, dass Hospitäler nicht mehr zwingend Kirchengut im engeren Sinn von Besitztum und Verfügungsgewalt sein müssten. Als karitative Einrichtungen besaßen sie aber weiterhin christlichen Charakter. Grundsätzlich konnte nun aber jeder Gläubige zum Heil seiner Seele ein Hospital gründen und betreiben – freilich mit Erlaubnis des Bischofs, zumindest wenn er eine Kapelle errichten, einen Friedhof eingliedern oder einen Spitalgeistlichen einstellen wollte. Die Aufgaben lagen vorrangig in der Armenfürsorge als Werk der Barmherzigkeit: Speisung, Bekleidung, Beherbergung von Fremden, Pflege von Alten und Kranken sowie Bestattung der Toten.

Neben diese klösterlichen und stiftischen Spitäler traten seit dem 12. Jahrhundert kirchlich-bruderschaftliche Spitalbildungen. Laienbrüder widmeten sich in weitgehender Analogie zum klösterlichen Leben und in karitativer Absicht der Führung von Hospitälern. Bisweilen gab es derartige „Spitalverbrüderungen“ auch in spezialisierter Form für Lepröse außerhalb der Stadtmauern. Krankenpflegegenossenschaften sind nach Wolfgang U. Eckardt beispielhaft nachweisbar für Halberstadt (vor 1206), Frankfurt am Main (vor 1283), Speyer (vor 1239) und Erfurt (vor 1247).

Ebenfalls im 12. Jahrhundert entstanden die Hospitäler der Spitalorden, die sich gemeinhin noch strenger am Tagesablauf in den Klöstern orientierten. Johanniterorden (1113), Deutschorden (1191) und Lazariterorden (um 1150) bildeten sich als Ritterorden in engem Zusammenhang mit den Kreuzzügen, widmeten sich bald jedoch auch der Caritas in Europa.
Die Deutschordensritter griffen sogar nach Osten aus und errichteten mit dem Heiliggeistspital im westpreußischen Elbing (1242) ein musterhaftes Haus.

Gegen Ende des Mittelalters nahmen immer mehr Städte Spitäler, vor allem die zuvor laikal-brüderschaftlich organisierten, in ihre Obhut und machten sie zum Bestandteil der kommunalen Verwaltungsorganisation. Es kam in diesem Rahmen auch zu Neustiftungen durch Bürgertum und Adel. Die Kommunalisierung folgte einer schon zuvor einsetzenden schleichenden Aufgabenverlagerung der Spitäler. Neben die Armen- und Krankenversorgung traten Funktionen als Waisenhaus und Entbindungsanstalt. Immer mehr Bürger sicherten sich durch Geldzahlungen eine spätere Versorgung (Verpfründung). Ökonomische Gesichtspunkte gewannen an Bedeutung, ohne dass der karitative Charakter verloren ging. Die Einführung des Grundsatzes der Entgeltlichkeit, die Entwicklung zu profitablen kommunalen Spitälern, in denen bald auch Ärzte angestellt wurden, kennzeichnet das Spitalwesen an der Wende zur Neuzeit.

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