Die Pflege in Deutschland soll besser werden und das will sich die Große Koalition auch etwas kosten lassen. Wie es aussieht, gilt das jedoch nur für die Altenpflege. Für Pflegekräfte im Krankenhaus hingegen wird kein zusätzliches Geld ins System fließen. Was sich im Koalitionsvertrag noch nach einer Aufstockung der DRG anhörte, relativiert jetzt der neue Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann. Die Kliniken sollen zwar mehr Geld für Pflege ausgeben, können aber nicht auf höhere DRG oder zusätzliche Gelder von Kassen und Gesundheitsfonds zählen. Vielmehr müssen sie Gelder umschichten beziehungsweise die Bundesländer um zusätzliche Mittel bitten.
Diesen Eindruck erwecken Aussagen Laumanns im Interview des Fachmagazins „Die Schwester Der Pfleger", das Anfang April erscheint. Hoffnungen auf zusätzliche Gelder für zusätzliche Krankenpfleger raubt Laumann den Krankenhäusern somit. Auf die Frage, ob er für Personalmindeststandards zur Verbesserung der Pflege in den Krankenhäusern eintrete, antwortete Laumann: „Dass wir in bestimmten Bereich zu wenige Pflegekräfte in unseren Kliniken haben, ist nicht zu bestreiten. Wir wollen dafür sorgen, dass die Anteile für Pflege in den Fallpauschalen künftig nicht mehr zur Finanzierung anderer Aufgaben zweckentfremdet werden."
Ein Aspekt sei dabei, die Bundesländer dazu zu bringen, ihren Pflichten zur Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern nachzukommen. „Ich kann mich aber darüber hinaus des Eindrucks nicht verwehren, dass in der Vergangenheit Lohnsteigerungen bei den Ärzten zu Lasten der Pflege gegangen sind", sagte Laumann weiter. „Wir werden sicherstellen, dass Gelder aus der Gesetzlichen Krankenversicherung, die für die Pflege gedacht sind, auch der Pflege zukommen."
Laumann zielt mit seinen Aussagen damit nur auf einen Teil der entsprechenden Formulierung im Koalitionsvertrag. Dort heißt es zu dem Thema: „Wir wollen gewährleisten, dass auf Ebene der DRG-Kalkulation die Personalkosten, insbesondere die der Pflege, in ausreichender Höhe und Gewichtung berücksichtigt werden. Dass die Krankenhäuser diese Mittel auch tatsächlich für Personalkosten eingesetzt haben, müssen sie in den Budgetverhandlungen in geeigneter Weise unbürokratisch nachweisen."
Völlig abwegig ist die Argumentation Laumanns freilich nicht, wie auch Franz Wagner, Vorsitzender des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), eingesteht. Wagner sagte gegenüber BibliomedManager: „Die Stellensituation in der Pflege im Krankenhaus würde sich deutlich verbessern, wenn die in den DRG kalkulierten Kosten für pflegerischen Aufwand verbindlich für Planstellen in der Pflege verwendet werden müssten. Denn die schlechte Personalausstattung ist inzwischen für die Pflegefachpersonen das dringlichste Problem, das gelöst werden muss. Der Finanzbedarf der Kliniken zum Beispiel für Investitionen ist unbestritten."
Für die Krankenhäuser sind das keine rosigen Aussichten. Angesichts des weiter sinkenden finanziellen Spielraums der Länder steht zu befürchten, dass das Geld aus dem DRG-System, das der Pflege künftig zusätzlich zugutekommen soll, an anderer Stelle fehlen wird.