Die Bundesregierung startet die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, allerdings müssen sich Pflegekräfte und Pflegebedürftige nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) noch bis zum Jahr 2017 gedulden, bis das neue System das bisherige „flächendeckend“ ablösen wird. Gestartet wird nun zunächst mit zwei neuen Studien. Die Arbeit an dem neuen Gesetz soll dann 2015 beginnen, wenn die Ergebnisse der Erprobungsphase vorliegen, sagte Gröhe bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Doris Pfeiffer, Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in Berlin. Bereits Anfang 2015 sollen einige Leistungsausweitungen der Pflegeversicherung erfolgen und dazu die Beitragssätze um 0,3 Prozentpunkte angehoben werden.
Die zweite Stufe der Pflegereform mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs soll dann Ende 2016 endgültig beschlossen werden. Dazu werden nun im Rahmen der „Praktibilitätsstudie zur Einführung des neuen Begutachtungsassessments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI“ die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) 2.000 Pflegebedürftige in ganz Deutschland sowohl nach dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch nach dem noch geltenden begutachten. So „sollen mögliche Probleme bei der Begutachtung frühzeitig aufgedeckt werden“, erklärte Gröhe. Die große Pflegereform soll die bisher geltenden drei Pflegestufen durch fünf besser differenzierte Pflegegrade ersetzen.
Basis der Einstufung nach künftigem Recht sei der Pflegebericht der Expertenkommission aus der vergangenen Legislaturperiode, erklärte Pfeiffer. Dieser sieht einen Pflegebedürftigkeitsbegriff vor, der sich an er der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen orientiert, also an der Frage, was der Pflegebedürftige noch kann, und nicht, was er für Einschränkungen hat. Eine ausführliche Beschreibung ist auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes zu finden.
Die nun gestartete Erprobungsphase beinhaltet darüber hinaus eine zweite Studie. Diese soll die Frage beantworten, welchen Versorgungsaufwand die neuen Pflegegrade in stationären Pflegeeinrichtungen auslösen. Dazu werden weitere 2.000 Pflegebedürftige aus rund 40 Pflegeheimen in fünf verschiedenen Bundesländern begutachtet. Es wird dabei jeweils erhoben, welcher zeitliche Aufwand mit der Erbringung der konkreten Pflegeleistung verbunden ist. Diese Studie wird von der Universität Bremen (Prof. Dr. H. Rothgang) durchgeführt. Die Einrichtungen erhalten finanzielle Anreize, um sich an der Studie zu beteiligen, sagte Pfeiffer.