DBfK-Vizepräsidentin Gertrud Stöcker im Gespräch über die neue EU-Richtlinie zur Berufeanerkennung, das Taktieren der deutschen Gesundheitspolitik und warum es dennoch Grund zur Hoffnung gibt.
Frau Stöcker, vergangene Woche hat das EU-Parlament die Neufassung der Berufeanerkennungsrichtlinie beschlossen. Darin wird nun doch nicht auf einer zwölfjährigen Schulbildung als Zugangsvoraussetzung für die Pflegeausbildung bestanden. Wieso die Kehrtwende?
Es gibt keine Kehrtwende. Das Vorhaben der EU, 12 Jahre allgemeine Schulbildung zur Voraussetzung für die Pflegeausbildung zu machen, ist beschlossen worden.
Aber es gibt eine Ausnahmeregelung für Deutschland.
Deutschland ist es gelungen, gemeinsam mit Malta, Ungarn, den Niederlanden und Luxemburg eine Sperrminorität zu stellen und so seine Position als Alternative durchzusetzen. Darum heißt es in der beschlossenen Richtlinie jetzt: 12 Jahre allgemeine Schulbildung - „oder" 10 Jahre.
25 von 28 EU-Ländern haben aber bereits eine Zugangsvoraussetzung von 12 Jahren.
Richtig. Luxemburg hat die Schwelle bei 11 Jahren angesetzt, aber die werden jetzt auch nicht auf 10 absenken. Die Richtlinie sagt eindeutig: Kein Land darf unter das Niveau vom 9. Oktober 2013, also dem Tag der Beschlussfassung, zurückfallen. Der Trend ist also eindeutig und er geht nach oben. In der Sache heißt das: Die EU hat getan, was sie konnte. Die deutsche Pflege hat nicht in Brüssel verloren, sondern in Deutschland.