• Management
Interview mit Andreas Westerfellhaus

"Nicht nachvollziehbar"

Dass einzelne Abgeordnete immer noch skeptisch sind, die Ausbildung in der Pflege zu reformieren hin zu einem generalistischen Berufsbild, ist für Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, unverständlich. Er warnt die Politik im zweiten Teil des Sommerinterviews mit Station 24 davor, ihr „einziges Versprechen" gegenüber der professionellen Pflege zu brechen.

Mittlerweile gibt es aus den zuständigen Ministerien für Familie und Gesundheit auch einen Arbeitsentwurf für eine Reform der Pflegeausbildung. Welche Note geben Sie dem, was Ministerin Schwesig und Minister Gröhe dabei zu Papier gebracht haben?

Wir sind sehr unzufrieden, dass die beiden Ministerien bisher noch keinen Referentenentwurf für eine Reform vorgelegt haben. Der wäre die Basis für ein Gesetzgebungsverfahren. Nun hat Herr Gröhe angekündigt, in dieser Frage Gas geben zu wollen und einen solchen Entwurf in den kommenden Wochen vorzulegen.  Ich würde mit einer Benotung also noch etwas abwarten.

Was konkret verbessert sich mit der generalistischen Pflegeausbildung?
Das gesamte System wird durch die Generalistik flexibler und durchlässiger. Nehmen Sie das Beispiel der Demenzerkrankten. In einer alternden Gesellschaft wird eine wachsende Zahl der Krankenhauspatienten solche geriatrischen Krankheitsbilder mitbringen, wenn sie in eine Klinik kommen. Da ist es doch sinnvoll, wenn dort eine Krankenschwester arbeitet, die eine grundlegende Ausbildung absolviert hat, womöglich mit einem Schwerpunkt in Geriatrie. Umgekehrt müssen die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen zunehmend Kompetenzen vorweisen in den Bereichen der klassischen Krankenpflege, etwa wenn sie höchst pflegebedürftige Menschen am Ende ihres Lebens begleiten.

Um wirklich Menschen für einen Pflegeberuf zu gewinnen, ist aber doch entscheidend, dass die Mitarbeiter besser bezahlt werden. Daran ändert die Generalistik erst einmal nichts, oder?
Wenn wir eine einheitliche Ausbildung haben mit dem Arbeitstitel Pflegefachfrau / Pflegefachmann und dem Zusatz zum Beispiel „Geriatrie" wird es auch klare Regeln für die tarifliche Eingruppierung geben. Dann werden so starke Lohngefälle wie heute zwischen der Gesundheits- und der Altenpflege oder einzelnen Bundesländer nicht mehr möglich sein.

Bisher ist aus den zuständigen Ministerien erst ein Arbeitsentwurf durchgesickert, zu einem Referentenentwurf, den Beginn des Gesetzgebungsverfahrens, konnte sich noch kein Ministerium durchringen. Wie beurteilen Sie die Inhalte des Arbeitsentwurfs?
Im Grundsatz beurteile ich dieses Papier sehr positiv, insbesondere die Ausführungen zu den Tätigkeiten, die künftig nur entsprechend qualifizierten Personen vorbehalten bleiben. Zu begrüßen ist, dass auch die akademische Ausbildung eine starke Rolle spielt. Sicher lässt der Arbeitsentwurf noch viele Wünsche unerfüllt und einige Fragen offen, insbesondere die der Finanzierung und der Frage, wer künftig Träger der Anstellung ist. 

Wie soll die künftige Ausbildung finanziert werden?
Bisher wird die Krankenpflegeausbildung finanziert aus dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Altenpflege aus einem großen Mischbereich, teils sogar über Schulgeld. Wir benötigen einen einheitlichen Topf, aus dem die gesamte Ausbildung finanziert wird und in den alle Kostenträger einzahlen. Aus diesem gemeinsamen Fonds müssen sich die Pflegefachschulen dann künftig finanzieren. Die entscheidende Frage dabei lautet natürlich, wie viel Geld bereitsteht.

Wie viel ist nötig?
Das zu berechnen ist kein Hexenwerk. Wir haben viele Modellschulen in Deutschland, die die jährlichen Kosten einer Ausbildung in der Pflege unter Vollkosten kalkuliert haben. Die muss man nur erfragen, dann weiß man, wie viel ein Ausbildungsjahr kostet. Dieser Betrag multipliziert mit dem Personalbedarf ergibt das nötige Finanzvolumen pro Jahr für den Fonds. Nach meinen Informationen liegt die aktuelle Finanzierungslücke im Rahmen der Vereinbarungeg zwischen Bund und Ländern für die Einführung der neuen Ausbildung bei rund 300 Millionen Euro. An diesem Betrag, der im Vergleich zu sämtlichen anderen Bereichen des Gesundheitssystems kaum ins Gewicht fällt, darf die Reform nicht scheitern.

Der Berichterstatter der CDU-CSU-Fraktion für Pflegeberufe, Erich Irlstorfer, hat sich kürzlich sehr skeptisch zur Generalistik ausgesprochen. Auch sein Fraktionskollege Erwin Rüddel war zurückhaltend und die Grünen, die ja im Bundesrat zustimmen müssen, sind ohnehin dagegen. Wie hoch schätzen Sie die Gefahr ein, dass die Reform im Bundestag oder spätestens im Bundesrat scheitert?
Zunächst mal kann ich die zögerliche Haltung der von Ihnen genannten Abgeordneten in keinster Weise mehr nachvollziehen. Deutschland muss bis zum 1. Januar 2016 die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie umsetzen. An einer Reform der Ausbildung der Gesundheits- und Krankenpflege führt also kein Weg vorbei. Es ergibt überhaupt keinen Sinn, in diesem Kontext die Alten-, Kranken- und die Kinderkrankenpflege außen vor zu lassen und nicht ebenfalls auf europäischen Standard zu heben.

In den Politik herrscht offenkundig nach wie vor die Furcht, dass die Anforderungen für eine Pflegeausbildung steigen werden, und dass sich somit der Fachkräftemangel in der Pflege infolge der Generalistik verschärft.
Das ist Unsinn. Im Gegenteil: Die Bewerberzahlen werden sich stabilisieren. Die Frage muss doch lauten, welche Qualifikationen Pflegefachkräfte in der Zukunft vorweisen müssen, damit sie den steigenden Anforderungen in einer alternden Gesellschaft gerecht werden können.

Besteht nicht die Gefahr, dass jemand, der heute eine Altenpflegeausbildung schaffen kann, den künftig höheren Anforderungen der Generalistik nicht gewachsen ist?
Nein, weil wir ja weiterhin für ausdifferenzierte Ausbildungswege sind. Selbstverständlich benötigen wir auch das Berufsbild der Pflegeassistenz, auf der anderen Seite übrigens aber auch die akademische Qualifizierung. Auch das muss im Zuge der Generalistik geregelt werden. Deshalb plädiere ich ja so stark dafür, die qualifikationsbezogenen vorbehaltenen Tätigkeiten klar zu definieren. Wir benötigen  dabei übrigens nicht nur innerhalb der Pflege, sondern auch darüber hinaus mehr Flexibilität. Wenn zugleich die Zahl der Ärzte schrumpft, dann werden entsprechend gut qualifizierte Pflegefachpersonen künftig auch bisher Ärzten vorbehaltene Tätigkeiten übernehmen müssen.

In den Bundesländern gibt es die Sorge, dass die Anforderungen zum Beispiel für ambulante Pflegedienste zu hoch werden und damit die dortigen Ausbildungsplätze in der Altenpflege wegfallen.
Solche Äußerungen offenbaren einen Grundfehler bei der Interpretation des Arbeitsentwurfes. Selbstverständlich kann ein ambulanter Pflegedienst im Rahmen der Generalistik keinen eigenständigen Ausbildungsplatz anbieten, das konnte er übrigens bislang in der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung auch nicht. Bisher war es in der Altenpflegeausbildung möglicherweise so, dass ein solcher Betrieb einen Auszubildenden angestellt hat und dann zum theoretischen Unterricht in eine Schule geschickt hat. Die Idee der Generalistik ist doch, dass künftig ein Auszubildender sämtliche Bereiche der Pflege kennenlernt,  also unter anderem Krankenhäuser, Reha-Einrichtungen und Altenpflegeheime, dass es also eine Rotation gibt. Am Ende soll sich der Auszubildende dann frei für einen Schwerpunkt entscheiden. Damit ergibt es keinen Sinn mehr, wenn ein praktischer Betrieb, sei es ein Krankenhaus oder ein ambulanter Pflegedienst, der Träger der Ausbildung ist. Denn was wäre, wenn ein Auszubildender, der an einem Krankenhaus angestellt ist, sich für den Schwerpunkt Geriatrie oder Pädiatrie entscheidet?

Wer soll dann künftig die Auszubildenden anstellen?
Qualifizierte Ausbildung ist eine Kooperationsleistung aller Sektoren ! Wir müssen von einer großen Gemeinschaftsleistung ausgehen. Die Betriebe müssen sich von der Vorstellung verabschieden, dass sie Auszubildende anstellen, die sie drei Jahre lang ständig zur Verfügung haben und auf die sie nur verzichten müssen, wenn diese beim theoretischen Unterricht sind.

Mit wem schließt ein Auszubildender dann einen Arbeitsvertrag?
Aus meiner Sicht gehört die Hauptverantwortung für die Ausbildung in die Schule. Dann stellt sich die Frage, wer Träger der Schule ist, das können  etwa Wohlfahrtsverbände oder Krankenhäuser sein. Ich möchte, dass die Schulen auch in eigener Trägerschaft arbeiten können. Ich selbst bin Geschäftsführer einer GmbH, wir sind also Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb in einem und organisieren das Rotationsprinzip durch die verschiedenen praktischen Ausbildungssektoren. Die beteiligten Kliniken und Pflegedienste bilden den Aufsichtsrat und bestimmen die Entwicklung der Ausbildungsstätte mit.

Das heißt: Ausbildung in die Fachschulen?
Ja.

Erklärt sich der Widerstand gegen die generalistische Ausbildung vor diesem Hintergrund auch damit, dass den Arbeitgebern in der Pflege Auszubildende als günstige Arbeitskräfte verlorengehen?
Das ist eine sehr deutliche Formulierung, die aber inhaltlich zu bejahen ist. Das sehen Sie auch an einer anderen Tatsache: Wenn heute Auszubildende erkranken, bricht teilweise auf Stationen im Krankenhaus die Versorgung zusammen. Es kann aber doch nicht sein, dass die Versorgung von Patienten auf Auszubildende im ersten Lehrjahr aufbaut. Ich würde gerne den nächsten Schritt gehen: Auszubildende  sollten überhaupt nicht auf den Stellenplan angerechnet werden. Ausbildung ist Ausbildung und keine Arbeitsleistung.

Trotz Ihrer Argumente ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat die Einführung der Generalistik keine sichere Sache.
Ich sage ganz klar: Sollte die Einführung einer generalistischen Ausbildung in der Pflege aus irgendeinem Grund scheitern, wird es vonseiten des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände massiven Widerstand geben. Die Reform der Pflegeausbildung ist das einzige Versprechen, dass die große Koalition der Berufsgruppe der Pflegenden für diese Legislaturperiode zur Aufwertung ihres Berufs gegeben hat. Es darf nicht gebrochen werden, nicht nur aus Sicht der Pflegenden, sondern auch aus Sicht der Patienten und Pflegebedürftigen. Gute Pflege benötigt entsprechendes Know how. Derzeit qualifizieren wir in allen Gebieten ständig nach, in der Alten- wie in der Krankenpflege. Wir haben hohe Abbrecherquoten. Wir kämpfen mit Kompetenzbereichen und haben berufsrechtliche Unklarheiten. Deshalb gilt: Das Berufsausbildungsgesetz in der Pflege mit Schwerpunktbildung ist eine der entscheidenden Weichenstellungen, um überhaupt über Zukunftssicherung zu sprechen.

Das Interview führte Dr. Stephan Balling.
Der erste Teil ist am 27. August auf diesem Portal erschienen.

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