Das Gesetzgebungsverfahren zur generalistischen Pflegeausbildung sollte eine zusätzliche Assistenzausbildung beinhalten, fordert die stellvertretende DEKV-Vorsitzende Andrea Trenner. Grundsätzlich befürwortet sie die Generalistik, da diese helfen würde, die Qualität in der Pflege zu steigern.
Wie beurteilen Sie den Referentenentwurf für die Einführung einer generalistischen Ausbildung in der Pflege anstelle der bisherigen drei Berufsbilder in der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege? Die Zusammenführung der bisher getrennten Ausbildungen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Durch die Beteiligung evangelischer Pflegebildungseinrichtungen an Modellprojekten konnten wir ausreichend Erfahrungen sammeln und setzen uns seit Jahren für die Entwicklung einer gemeinsamen Ausbildung mit anschließender Spezialisierung ein. Allerdings sehen wir auch Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Referentenentwurf. Der Gesetzgeber reagiert mit den gesteckten Ausbildungszielen auf die gestiegenen Anforderungen in der Krankenpflege und erfüllt die EU-Berufsanerkennungs-Richtlinie, schafft aber nicht die erforderlichen Zugangsvoraussetzungen. Ein höheres Ausbildungsniveau setzt eine gute allgemeine Schulbildung wie eine mittlere Reife oder eine zwölfjährige Schulbildung voraus. Das laufende Gesetzgebungsverfahren bietet noch die Chance, eine bundeseinheitlich geregelte Assistenzausbildung ergänzend zu etablieren und jungen Menschen auch ohne mittlere Reife einen Einstieg in den Pflegeberuf zu ermöglichen. Die erforderlichen Mehrheiten im Bundestag für solche Änderungen liegen vor – warum also nicht mutig eine umfassende Reform der Pflegebildung auf den Weg bringen?
Die Altenpflege kritisiert die Idee der Generalistik teils scharf. Wie mühsam läuft die Diskussion christlicher Krankenhausvertreter mit den Kollegen aus den Seniorenheimen?
Seit Jahren treten wir gemeinsam mit den kirchlichen Verbänden der Altenhilfe für die Generalistik ein. Fachverbände von Caritas und Diakonie sehen die Chance, das Ungleichgewicht in der Wahrnehmung von Akut- und Langzeitpflege auszugleichen. Auszubildende werden unterschiedliche Handlungsfelder der Pflege kennenlernen. Die Erfahrungen der Unternehmenskultur, der Angebote zur beruflichen und persönlichen Entwicklung und die allgemeinen Arbeitsbedingungen der jeweiligen Träger werden zu entscheidenden Faktoren für die Wahl eines Arbeitgebers. Der so beginnende Wettbewerb um die besten Mitarbeiter wird die Qualität pflegerischer Angebote steigern.
Sie plädieren dafür, dass sich Auszubildende – anders als im Gesetzesentwurf vorgesehen – nicht gleich zu Beginn, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt ihrer Ausbildung für einen Schwerpunkt entscheiden sollten. Wie lautet Ihr Vorschlag konkret?
Junge Menschen lernen in der Ausbildung oft erstmals den Berufsalltag der Pflege kennen. Wenn sie die verschiedenen Tätigkeitsbereiche vor der endgültigen Entscheidung für einen Schwerpunkt kennen, wird die Entscheidung besser begründet sein. Wir erwarten so längeren Verbleib im Beruf und einen größeren Gewinn für Mitarbeiter und Arbeitgeber. Wir wünschen uns die gut begründete Entscheidung umfassend informierter Mitarbeiter.